Der Landrat wird bis anhin nach demselben Verfahren gewählt wie der Gemeinderat: Jede Glarner Gemeinde bildet einen Wahlkreis und die Sitze werden nach Auszählung der Stimmen in den Gemeinden proportional auf die einzelnen Parteien verteilt. Die Landratswahl besteht somit im Grunde genommen aus drei Teilwahlen. In den separaten Wahlkreisen ergeben sich unterschiedlich hohe Quoren (Glarus Süd: 6,25%) zur Erreichung eines Sitzes – Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme einer Partei geben, die dieses Quorum nicht erreicht, gehen leer aus und ihre Stimmen werden nicht berücksichtigt. Das Gleichbehandlungsgebot der Wählerinnen und Wähler wird dadurch verletzt.
Da es sich beim Landrat um ein Kantonsparlament handelt, wäre es eigentlich nur folgerichtig, dass dieser proportional aus allen im Kanton abgegeben Stimmen gebildet wird, also die Landratssitze nur in einem einzigen Wahlkreis, nämlich dem Kanton, bestimmt werden. Die glp Kanton Glarus schlägt daher in der Vernehmlassung des Gesetzes über die politischen Rechte vor, dass die Sitzverteilung im Landrat auf der Basis des Volkswillens der Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger erfolgt und nicht wie bisher auf Basis der drei Gemeinden. Dies verhindert, dass Parteien im Landrat proportional zu den erhaltenen Stimmen im Kanton über- oder untervertreten sind. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ändert nichts an der Anzahl Landräte je Gemeinde. Auch der Aufwand für die Staatskanzlei würde nicht grösser: Die im Kanton Glarus aktuell verwendete Wahlsoftware «Sesam» könnte weiterhin ohne Probleme verwendet werden.
Der doppelte Pukelsheim wurde bereits in sieben Kantonen (Zürich, Schaffhausen, Aargau, Zug, Nidwalden, Schwyz, fortan Wallis) eingeführt und hat sich seither bewährt. Der doppelte Pukelsheim erleichtert es vor allem auch Jungparteien, einen Sitz zu gewinnen, was der notorisch tiefen Stimmbeteiligung bei den Landratswahlen entgegenwirken könnte – und ein weiteres Zeichen für unser Engagement für die Jugend darstellt.
Zudem können auch die lästigen und eigentlich unnötigen Listenverbindungen abgeschafft werden. Unser Vorschlag erlaubt es aber, dass Listenverbindungen innerhalb derselben Partei erlaubt bleiben. Bei den letzten Wahlen haben vor allem FDP und BDP davon Gebrauch gemacht.
Fazit: Es spricht nichts gegen ein faireres Wahlsystem – die Grünliberalen werden alle politischen Möglichkeiten nutzen, um dieses Vorhaben weiter voranzutreiben. Das Glarner Stimmvolk verdient es, gerecht im Parlament vertreten zu werden.
Vernehmlassung: Gesetz über politische Rechte
Ein faireres Wahlsystem wäre ohne grossen Aufwand möglich – Die Grünliberalen fordern den doppelten Pukelsheim.