Vernehmlassung zur Abfallverordnung

Der Gemeinderat der Gemeinde Glarus will die Verordnung über die Abfallbeseitigung (Abfallverordnung) aus dem Jahr 2009 revidieren. Es soll eine verursachergerechte Verrechnung der Grüngut-Entsorgungskosten mittels Mengengebühr eingeführt wer-den. Zudem soll das Abfallrecht der Gemeinde mit dem in den letzten Jahren geänderten übergeordneten Recht in Einklang gebracht werden.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 11. Januar 2024 (zvg)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 11. Januar 2024 (zvg)

Die öffentliche Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauert vom 15. Januar bis am 12. Februar 2024. Inputs können elektronisch eingebracht werden unter www.glarus.ch/Vernehmlassung. Die angepasste Abfallverordnung soll der Gemeindeversammlung 1/2024 vom 31. Mai 2024 zum Beschluss vorgelegt werden.

Aufgrund der steigenden Kosten für die Entsorgung des Grünguts hat Dr. Jakob Hösli aus Glarus im November 2021 einen Gemeindeversammlungsantrag eingereicht. Mit diesem fordert er, dass für die Grüngutabfuhr kostendeckende Gebühren erhoben werden. Er bezieht sich dabei auf die Jahresrechnungen 2020 und 2021, in welchen die Kosten für die Grüngutentsorgung von rund CHF 530 000 weit über dem budgetierten Betrag von je CHF 400 000 lagen. Der Gemeinderat befürwortet diesen beantragten Systemwechsel. Für eine Umsetzung ist es notwendig, die Abfallverordnung der Gemeinde anzupassen.

Gemeinde hat Massnahmen zur Kostenreduktion bei der Entsorgung eingeleitet

Um die Rechnung der Grüngutentsorgung wieder auszugleichen, hat die Gemeinde bereits ab dem Jahr 2021 Massnahmen ergriffen. Als Massnahme gegen den «Abfall-Tourismus» bzw. die Anlieferung von Grüngut aus der weiteren Region wurde 2021 die Deponie Allmeind für die Abgabe von Grüngut geschlossen und erst im Jahr 2022 zusammen mit einer Wägung und Verrechnung der Grüngutabgabe wieder in Betrieb genommen. Das führte zu einer erheblichen Reduktion der Grüngutmenge. Zudem wurde im Jahr 2021 ein neuer Transportauftrag für die Abfuhr des Grünguts erteilt, welcher zu einer Kostenreduktion führte. So konnte sich der Kontostand der Spezialfinanzierung Abfall, die auch die Grüngut-Entsorgung beinhaltet, wieder ausgleichen.

Gemeinderat will verursachergerechte Gebühren beim Grüngut einführen

Dr. Jakob Hösli fordert in seinem Antrag aber explizit, dass die Grüngutabfuhr nicht über Steuern oder die Abfall-Grundgebühr, sondern über Mengengebühren finanziert wird. Zudem schreiben auch das Bundesrecht und das kantonale Recht eine möglichst verursachergerechte Verrechnung der Abfallkosten vor. Eine verursachergerechte Verrechnung der Kosten der Grüngutentsorgung via Mengengebühr ist durchführbar und entspricht nach Auffassung des Gemeinderats dem übergeordneten Recht sowie dem Antrag Hösli besser als die heutige Verrechnung via eine Abfall-Grundgebühr.

Totalrevision zwecks rechtskonformer und nachhaltiger Abfallentsorgung

Die seit der Gemeindefusion im Jahr 2011 in Kraft stehende und seither nie inhaltlich geänderte Abfallverordnung ist noch aus weiteren Gründen revisionsbedürftig. Insbesondere trat im Jahr 2016 auf Bundesebene eine neue Abfallgesetzgebung in Kraft, welche der Vermeidung, Verminderung und gezielten Verwertung von Abfällen einen höheren Stellenwert als bis anhin einräumt. Sodann hat die Landsgemeinde 2018 das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz an das neue Bundesrecht angepasst. Dabei wurden auch Zuständigkeiten bezüglich Sammlung und Entsorgung von Sonderabfällen aus Haushalten (Altfarben, Säure, Lösungsmittel, Altmedikamente, Entsorgung via kommunaler Sammelstellen) vom Kanton zu den Gemeinden verschoben.

Vernehmlassung vom 15. Januar 2024 bis 12. Februar 2024

Alle Interessierten können sich ab dem 15. Januar 2024 bis zum 12. Februar 2024 in einem Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision der Abfallverordnung äussern. Die Anliegen und Anträge können via Onlineformular auf der Webseite www.glarus.ch/vernehmlassung eingereicht werden. Der Gemeinderat wird die Vorlage anschliessend bereinigen und voraussichtlich der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024 zum Erlass vorlegen. Die neue Abfallverordnung soll zeitgleich mit dem vom Gemeinderat zu erlassenden, dazugehörigen Gebühren- und Vollzugsreglement voraussichtlich am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ab dann würde die Mengengebühr für die Grüngutentsorgung gelten.