Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Steuergesetzes

Im Rahmen der anstehenden Revision des kantonalen Steuergesetzes wird auch ein Memorialsantrag behandelt, der die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen vorschlägt. Der Gegenvorschlag des Regierungsrates sieht vor, dass die Erträge aus den Kirchensteuern der juristischen Personen nicht für kultische Zwecke verwendet werden, sondern zwingend für Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlichem Nutzen.



Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Steuergesetzes

Der Gemeinderat Glarus unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates, den er als ausgewogener betrachtet. Der Gemeinderat teilt die Einschätzung des Regierungsrates, dass bei einer vollständigen Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen Gemeinden und Kanton vermehrt um Beiträge für Aufgaben angefragt würden, welche die Kirchgemeinden bisher im gesamtgesellschaftlichen Interessen wahrnehmen.

Zu den weiteren vorgesehenen Änderungen im Steuergesetz, nämlich der Einführung der Online-Steuererklärung, der Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens und der Anpassungen im Verfahrensrecht, hat der Gemeinderat keine Bemerkungen. Sie haben keine finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden.

Vernehmlassung der Totalrevision des kantonalen Geldspielgesetzes

Der Gemeinderat begrüsst die geplante Totalrevision des kantonalen Geldspielgesetzes. Er schlägt vor, die Suchtprävention im Sinne der Bekämpfung des exzessiven Geldspieles mit ihren negativen Begleiterscheinungen noch stärker gesetzlich zu verankern. Weiter schlägt er vor, dass der Umgang mit einer allfälligen notwendigen Bearbeitung von Personendaten im Gesetz aufzunehmen und zu regeln ist.