Natur und Landschaft im Kanton Glarus sind sehr vielfältig. Im Vergleich zu anderen Kantonen hat der Kanton Glarus auf einer eher kleinen Fläche eine relativ hohe Vielfalt an Lebensräumen und Arten. Diese sogenannte Biodiversität kam in den vergangenen Jahren durch die intensive Bodennutzung und die wachsende Bevölkerung zunehmend unter Druck – sowohl im Kanton Glarus als auch in der ganzen Schweiz. Vor diesem Hintergrund hat der Kanton Glarus in Zusammenarbeit mit dem Bund ein Gesamtkonzept zur Förderung von Arten und Lebensräumen (Biodiversitätsstrategie) sowie eine Fachplanung der Ökologischen Infrastruktur (ÖI) vereinbart. Dieses Konzept ist entscheidend für die künftigen Programmvereinbarungen und die damit verbundenen finanziellen Mittel des Bundes zur Biodiversitätsförderung.
Planung und Strategie
Ein Netz aus ökologisch wertvollen Land- und Wasserlebensräumen – auch ökologische Infrastruktur genannt – bildet die räumliche Basis für eine vielfältige und anpassungsfähige Biodiversität. Die Ergebnisse der Fachplanung zeigen zum einen auf, in welchen Räumen im Kanton Glarus hohe Naturwerte vorliegen und zu berücksichtigen sind. Zum anderen werden Defizite, Stossrichtungen und Schwerpunkträume definiert. Basierend auf den vorhandenen Werten und ihrer Nähe zu anderen wichtigen Lebensräumen hat der Kanton mehrere Schwerpunkträume ausgewählt. In diesen Bereichen werden Mittel gezielt eingesetzt, um die grösstmögliche Wirkung für den Naturschutz zu erzielen.
Die Planung Ökologische Infrastruktur bildet die Grundlage für die Biodiversitätsstrategie, in dem 41 konkrete Massnahmen aufgeführt sind. Dabei werden in der ersten Umsetzungsetappe 35 besonders dringliche Massnahmen umgesetzt. Die Massnahmen konzentrieren sich auf folgende Punkte:
- Verbesserung und Sicherung der Qualität von Lebensräumen.
- Vernetzung von hochwertigen Lebensräumen.
- Förderung der Natur in Wohngebieten.
- Schutz und Sicherung unberührter Gebiete in den Alpen.
- Förderung seltener und gefährdeter Arten.
Vernehmlassungsverfahren
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. Februar 2025. Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird die Strategie überarbeitet und dem Regierungsrat zur Genehmigung vorgelegt sowie dem BAFU im Rahmen der Programmvereinbarung 2020–2024 eingereicht.