Vernehmlassung zur Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung eröffnet

Bis zum 18. September 2026 können sich Interessierte zum Entwurf der Verordnung zum Selbstbestimmungs- und Teilhabegesetz äussern. Mit den Ausführungsbestimmungen in der Verordnung soll die Umsetzung des Gesetzes konkretisiert werden.



Vernehmlassung zur Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung eröffnet

Der Regierungsrat schickt die Verordnung zum Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Selbstbestimmungs- und Teilhabeverordnung) in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 18. September 2026. 

Die Landsgemeinde 2025 hat das Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SeTeG) verabschiedet. Dieses stärkt die ambulante Versorgung von Menschen mit Behinderungen und fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Glarus. Das Gesetz soll per 1. Januar 2027 schrittweise in Kraft treten. Für die konkrete Umsetzung sind Ausführungsbestimmungen notwendig, die nun mit der Verordnung in Vernehmlassung gehen und deren Erlass in die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 18. September 2026. Die Unterlagen sind auf der Website des Departementes Volkswirtschaft und Inneres publiziert.