Verordnung über den Hochwasserschutz in der Gemeinde Glarus geht in die Vernehmlassung

Die Gemeinde Glarus hat eine Verordnung über den kommunalen Hochwasserschutz erarbeitet, welche die Aufgabenverteilung und die Finanzierung in Bezug auf Hochwasserschutzmassnahmen regeln soll. Die Vernehmlassung zu dieser Verordnung dauert vom 13. November bis am 22. Dezember 2023. Die Bevölkerung und interessierte Organisationen sind eingeladen, sich an der Vernehmlassung zu beteiligen. Zur Orientierung über die Vorlage führt die Gemeinde Glarus am 6. Dezember 2023 einen Informationsanlass durch.



Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 13. November (zvg)
Medienmitteilung der Gemeinde Glarus vom 13. November (zvg)

Die Gemeinde Glarus kann subventionsberechtigte Hochwasserschutzprojekte nur mit vorhandenen kommunalen Rechtsgrundlagen zum Hochwasserschutz umsetzen. Ohne solche Rechtsgrundlagen würden der Kanton bzw. der Bund keine Subventionsleistungen erbringen und die Kosten wären somit für die Gemeinde Glarus nicht stemmbar. Deshalb ist die Einführung einer kommunalen Verordnung über den Hochwasserschutz auch in der laufenden Legislaturplanung 2023–2026 der Gemeinde Glarus als Schwerpunktziel verankert.

Grosse Schutzdefizite vorhanden

In der Gemeinde Glarus bestehen erhebliche Hochwasserrisiken an der Linth und an verschiedenen Seitengewässern. Das letzte grosse Hochwasser der Linth im August 2005 wird rückblickend als 30- bis 50-jährliches Ereignis eingestuft. Das heisst, ein Ereignis dieses Ausmasses kommt im Durchschnitt alle 30 bis 50 Jahre vor. Bei einem 100-jährlichen Ereignis wären das betroffene Gebiet und das Schadensausmass um ein Mehrfaches höher.

Fachstelle Hochwasserschutz hat Arbeit aufgenommen

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei der Gemeinde Glarus eine Fachstelle zum Thema Hochwasserschutz. Eines der ersten wichtigen Projekte dieser Fachstelle war die Erarbeitung der nun vorliegenden Verordnung. Sie ist die Grundlage für alle weiteren Schritte im Hochwasserschutz. Die Gemeinden Glarus Süd und Glarus Nord verfügen bereits über entsprechende rechtsgültige Reglemente zum Hochwasserschutz.

Verordnung regelt Aufgabenverteilung bei und Finanzierung der Schutzmassnahmen

Die zur Vernehmlassung offenstehende Verordnung über den Hochwasserschutz enthält in vielen Punkten die Umsetzung von Bestimmungen des übergeordneten Rechts. Sie regelt insbesondere Zuständigkeiten und Finanzierungen. Weiter bestimmt sie die Träger/-innen von Hochwasserschutzaufgaben, definiert die Arten von Hochwasserschutzmassnahmen und beinhaltet die Regelungen, um die Pflichterfüllung der Uferanstösser/-innen und die Aufgabenerfüllung durch die Bach- und Wuhrkorporationen sicherzustellen. Ein Landsgemeindeentscheid aus dem Jahr 2014 verpflichtet die Gemeinden bei von ihnen realisierten Hochwasserschutzmassnahmen zu einer angemessenen Heranziehung der Grundeigentümer/-innen zur Kostentragung. Entsprechend sind in der Verordnung auch Rechte und Pflichten von betroffenen Grundeigentümer/-innen geregelt.

Gemeindeversammlung behandelt die Verordnung zum Hochwasserschutz

Nach der Vernehmlassung wird die Verordnung über den Hochwasserschutz bereinigt und voraussichtlich der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2024 zum Erlass vorgelegt. Die Gemeinde Glarus lädt nun die Bevölkerung zur Teilnahme an der öffentlichen Vernehmlassung ein. Die Vernehmlassung dauert vom 13. November bis am 22. Dezember 2023 und wird digital durchgeführt. Den Link zum Eingabeformular wie auch die dazugehörigen Unterlagen sind auf der Website der Gemeinde Glarus unter www.glarus.ch/vernehmlassung zu finden.

Informationsveranstaltung zur Verordnung über den Hochwasserschutz

Die Gemeinde Glarus führt am Mittwoch, 6. Dezember 2023, um 18.30 Uhr im Gesellschaftshaus Ennenda eine Informationsveranstaltung zur Verordnung über den Hochwasserschutz durch. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an diesem Abend über die Vorlage zu informieren.