Die bestehende Verordnung über den kantonalen Lawinenwarndienst vom 29. März 2005 regelt die Bestellung und Organisation der kantonalen Lawinendienstkommission und deren Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsbehörden. Am 4. April 2023 wurde die Verordnung angepasst und ein neues Entschädigungsmodell für externe Kommissionsmitglieder eingeführt. Die Verordnung wurde nun gesamthaft revidiert und an die gelebte Praxis angepasst.
Die Anpassungen umfassen Präzisierungen von Zuständigkeiten und Begrifflichkeiten sowie eine Anpassung der Organisation der Lawinendienstkommission. Neu werden nur noch die Kernaufgaben in der Verordnung festgehalten, während Details zum Lawinendienst im Lawineninterventionsplan Kantonsstrassen enthalten sind. Die Verordnung regelt zudem die Kompetenz für die Abtretung von Aufgaben an Dritte im Rahmen von Vereinbarungen. Die Wahl der Kommissionsmitglieder erfolgt weiterhin durch den Regierungsrat.
Der Regierungsrat setzt die Änderung der Verordnung über den Lawinendienst für die Kantonsstrassen auf den 1. Juli 2025 in Kraft.