Seit dem 1. Januar 2022 werden alle Akten der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) digital geführt, und seit November 2023 wird die neue Klientensoftware KESBWeb verwendet. Diese Umstellungen machen es notwendig, die rechtlichen Grundlagen mit einer Änderung der Verordnung über die KESB anzupassen. Die Änderung schafft die Grundlage für eine erweiterte Bearbeitung von Personendaten.
Im Weiteren wurden auch die Reisekosten für die von der KESB ernannten Beistandspersonen neu geregelt. Neu wurde vereinbart, dass diese Spesen erst ab der Kantonsgrenze berechnet werden. In speziellen Fällen bleibt es jedoch möglich, individuelle Vereinbarungen mit den Beistandspersonen zu treffen.