Verordnung über privaten Einzelunterricht und Privatschulen erlassen

Der Regierungsrat erlässt eine Verordnung, welche privaten Einzelunterricht und den Betrieb von Privatschulen regelt.



Eine Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Home-Schooling möglich ist • (Symbolbild Keystone-SDA)
Eine Verordnung regelt, unter welchen Bedingungen Home-Schooling möglich ist • (Symbolbild Keystone-SDA)

Das Bildungsgesetz enthält Bestimmungen über die Bewilligungspflicht und die Aufsicht über Privatschulen und privaten Einzelunterricht. Eine Verordnung oder andere Vorgaben für den Vollzug bestehen bisher nicht. In den vergangenen 20 Jahren konnten in beiden Bereichen Erfahrungen gesammelt werden. Aus dieser Praxis sind interne Richtlinien hervorgegangen. Es zeigt sich aber, dass bei der Bewilligung von privater Beschulung vermehrt erweiterte inhaltliche Grundlagen und verbindliche Handlungsabläufe notwendig sind. Mit einer Verordnung soll hier Klarheit geschaffen werden.

Fachpersonal und schulische Gleichwertigkeit

Das Bildungsgesetz legt die Grundzüge für die private Beschulung fest. Die Glarner Regelung ist in Teilen mit anderen Kantonen vergleichbar. Inhaltlich sind die Bestimmungen weitgehend deckungsgleich. Das Gesetz verlangt die Erfüllung zweier Bedingungen. Einerseits ist der Unterricht so wie in der öffentlichen Schule von ausgebildetem Fachpersonal zu erteilen. Andererseits gilt der Grundsatz der «Gleichwertigkeit» des privaten Unterrichts gegenüber dem Unterricht in der öffentlichen Volksschule. Das Gesetz lässt gewisse Abstriche bezüglich Lehrplan oder Abweichungen bei der Organisation zu. Mit der Verordnung wird weitgehend die bisherige bewährte Praxis festgeschrieben.