Verordnung über Wildruhezonen wird angepasst

Kleinere Veränderungen der Glarner Wildruhezonen können künftig von der Abteilung Jagd und Fischerei nachgeführt werden. Die Verordnung über die Wildruhezonen wird entsprechend angepasst.



So sind die Wildruhezonen im Glarner Geoportal eingetragen, diese Darstellung soll verbessert werden. (zvg)
So sind die Wildruhezonen im Glarner Geoportal eingetragen, diese Darstellung soll verbessert werden. (zvg)

Im Anhang der Verordnung über die Wildruhezonen werden die erlaubten Wege und Routen ausgewiesen. Über Anpassungen aufgrund von Strassenneubauten oder bei Schneesportrouten aufgrund von sicherheitsrelevanten Überlegungen entscheidet der Regierungsrat. Oftmals handelt es sich nur um geringfügige Anpassungen der Karten. Solche Anpassungen werden ab 1. Oktober 2021 direkt durch die Abteilung Jagd und Fischerei vorgenommen und in der Gesetzessammlung aktualisiert. Die Aufhebung oder Schaffung von Wildruhezonen bzw. wesentliche Gebietsanpassungen bedürfen nach wie vor der Zustimmung durch den Regierungsrat.

Karten werden übersichtlicher

Die Darstellung der erlaubten Wege und Routen, welche auf der Grenze der Wildruhezonen verlaufen, sind sowohl im Anhang zur Verordnung wie auch im Geoportal für die Benutzer nicht klar ersichtlich. Die Karten im Anhang der Verordnung werden deshalb übersichtlicher gestaltet. Im Gelände müssen einzelne Informationstafeln ersetzt werden.