Verordnungspaket für Glarus Süd geschnürt

Über die Verordnungen für Personal, Besoldung, Wasser, Abwasser und Kehricht wird in Glarus Süd am 13. Mai abgestimmt. Die Projektleitung verabschiedete die Entwürfe zuhanden Lenkungsausschuss und Auftraggeberversammlung.

 



Auch die Entwässerung ist zu regeln: Die ARA Sernftal in Engi ist laut Abwasser-Verordnung Teil der Abwasserversorgung in Glarus Süd. (Bild Claudia Kock Marti)
Auch die Entwässerung ist zu regeln: Die ARA Sernftal in Engi ist laut Abwasser-Verordnung Teil der Abwasserversorgung in Glarus Süd. (Bild Claudia Kock Marti)

Allzu grosse Wellen werden Personal- und Besoldungsverordnung in Glarus Süd wohl nicht werfen. Dies meint zumindest die Projektleitung. Denn erstens unterscheiden sich die Entwürfe kaum von den Vorlagen in Glarus Mitte und Nord. Und zweitens sind sie attraktiv, nimmt man die fünf Wochen Ferien für das Gemeindepersonal als Beispiel oder die Lohnbänder für das Gemeinde- und Lehrpersonal, welche jenen beim Kanton entsprechen. Als Pensum für den künftigen Gemeindepräsidenten oder -präsidentin werden in der Besoldungsverordnung 60 Prozent, für die Präsidien der Departementskommissionen 30 Prozent und für die Mitglieder des Gemeinderates 15 Prozent vorgeschlagen.

Wasseruhren überall


Die Stimmberechtigen haben auch über die Verordnungen über die Wasserversorgung sowie die Abwasser- und Abfallbeseitigung zu beschliessen. Alle drei Aufgaben sind Sache der Gemeinde und sind von ihr zu betreiben.

Die Verordnung über die Wasserversorgung, das Generelle Wassversorgungsprojekt (GWP), ein allfälliger Wasserverbund mit anderen Gemeinden und vor allem der jährliche Budgetbeschluss über die Ausgaben der Wasserversorgung werden in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen. Die Wassertarife, aber auch die Gebühren für die Abwasser- und Abfallbeseitigung legt gemäss Gemeindeverordnungsentwurf der Gemeinderat fest.

Für die Ortsteile ohne Wasseruhren ist eine Übergangsbestimmung vorgesehen. Die betroffenen Dörfer sollen Wassermesser bis Ende 2010 einsetzen, so dass alle Wasserbezüger in Glarus Süd einheitlich und verursachergerecht behandelt werden können.

Die Abwasserverordnung bezweckt den Schutz der Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen und regelt die Entwässerung, den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung der dazu nötigen öffentlichen und privaten Abwasseranlagen. In Glarus Süd gehört zu den öffentlichen Anlagen nicht nur der Verbandskanal, der zur ARA Bilten führt, sondern auch die ARA Sernftal in Engi. Letztere geht am 1. Januar 2011 vom heutigen Zweckverband in die neue Gemeinde über.

Okay für Tschinglenbahn-Darlehen


Die Gemeinde Elm beantragte als mitteilungsbedürftiges Geschäft, ein Darlehen der Bürgergemeinde Sissach BL über 100 000 Franken an die Genossenschaft Tschinglenbahn, Elm, aufnehmen und weiterleiten zu dürfen. Die Projektleitung gibt grünes Licht zu diesem Vorgehen. Mit dem Darlehen aus Sissach könne die Tschinglenbahn bestellt werden, so Walter Elmer, Gemeindepräsident Elm, und ein Spatenstich am 2. Mai anvisiert werden.

Projektleiter Jakob Etter orientierte weiter über die geplante Arbeitsgruppe Archiv, für die noch Gemeindeverantwortliche gesucht werden.