Verpflichtungskredit für UNESCO-Weltnaturerbe Tektonikarena Sardona

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Verpflichtungskredit von 200 000 Franken für die Tektonikarena Sardona (Leistungsvereinbarung 2012 bis 2015) unter Vorbehalt der Gewährung von analogen Betriebsbeiträgen durch die Partnerkantone zu gewähren. 2012 bis 2015 werden jährlich 50 000 Franken benötigt.



Verpflichtungskredit von 200 000 Franken für die Tektonikarena Sardona. (Bild: ehuber)
Verpflichtungskredit von 200 000 Franken für die Tektonikarena Sardona. (Bild: ehuber)

Die Programmvereinbarung der Interessengemeinschaft UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona (IG) mit dem Bundesamt für Umwelt für die Jahre 2008 bis 2011 läuft aus. Bisher haben sich die Kantone zu einer Leistung von insgesamt 165 000 Franken pro Kanton für die Dauer von drei Jahren verpflichtet. Grundsätzlich war ein jährlicher Betriebsbeitrag von 30 000 Franken vorgesehen. Im 2009 wurde ein zusätzlicher Beitrag für die Welterbe-Feierlichkeiten ausgerichtet. Die interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Programmvereinbarungen mit dem BAFU zwischen den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Glarus gilt weiter. Die Federführung bleibt auch in der Programmvereinbarungsperiode 2012 bis 2015 beim Kanton Glarus.

Die neue Programmvereinbarung beinhaltet in vier Zielen 13 Massnahmen. Nach der Aufbauphase erfordern nun kostenintensive Arbeiten wie die Erarbeitung einer GIS-Plattform, Massnahmen im Bereich der Bildung und eine verstärkte, professionelle Kommunikation eine Erhöhung des jährlichen Betriebsbeitrages. Die Tektonikarena beantragt Beiträge der drei Kantone von insgesamt 200 000 Franken pro Jahr für die 4-Jahresperioden 2012 bis 2015 bzw. einen jährlichen Beitrag pro Kanton von 50 000 Franken. Alle drei Kantone beteiligen sich grundsätzlich im gleichen Umfang an der Tektonikarena. Die Kantone Graubünden und St. Gallen sehen eine Erhöhung des jährlichen Beitrags von 30 000 auf 50 000 Franken vor. Entsprechende Beschlüsse sind noch ausstehend.

Träger des Welterbes sind die beteiligten Gemeinden. Der Vereinbarung zwischen den Gemeinden lag in der Grundkonzeption ein Kostenteiler von 25 Prozent Gemeinden (inkl. Sachleistungen, Sponsoren usw.), 25 Prozent Kantone und 50 Prozent Bund zugrunde. Die Gemeinden haben sich bisher aber deutlich weniger stark engagiert. Sie sind zukünftig stärker einzubinden.