Verpflichtungskredit Landwirtschaftliche Beratung

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, für die landwirtschaftliche Beratung in den Jahren 2019–2022 einen Kredit von 664 000 Franken (inkl. Mehrwertsteuer) zu gewähren.



Aus dem Bulletin des Regierungsrates (Bild:e.huber)
Aus dem Bulletin des Regierungsrates (Bild:e.huber)

Ausgangslage

Der Landrat gewährte im Dezember 2014 für die landwirtschaftliche Beratung in den Jahren 2015–2018 einen Kredit von 773 280 Franken. Der Regierungsrat schloss im März 2015 eine Leistungsvereinbarung (LV) mit dem Landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum Plantahof für die landwirtschaftliche Beratung der Glarner Landwirtinnen und Landwirte ab. Sie ist bis 31. Dezember 2018 befristet. Nun ist ein neuer Verpflichtungskredit zur Finanzierung einer neuen LV für die Jahre 2019–2022 zu beantragen.

Nutzung des Beratungsangebotes

Die Glarner Landwirtschaft macht durchaus von diesem Beratungsangebot Gebrauch. Das entsprechende Bedürfnis besteht. Bereits in der Berichterstattung 2017 an den Landrat zeigte sich aber, dass insbesondere die Erträge deutlich hinter den Erwartungen und den Forderungen des Landrates (Kostendeckungsgrad von durchschnittlich 44%) zurückgeblieben sind. Deckten die Erträge im Jahre 2015 nur gerade 14 Prozent des Gesamtaufwandes ab und stieg dieser Wert im Jahre 2016 auf 30 Prozent, so sank er im vergangenen Jahr wieder auf 18 Prozent ab. Es ergibt dies im Durchschnitt und gemessen an den bisherigen Gesamtaufwänden/-erträgen lediglich eine Deckung von 25 Prozent. Zudem waren personelle Wechsel auch nicht gerade hilfreich für die Institutionalisierung des Angebotes.

Daher wurden verschiedene Alternativen (Neuausschreibung des Mandates, anderer Verrechnungsschlüssel, Zusammenarbeit mit anderen landwirtschaftlichen Schulen) erwogen, aber wieder verworfen.

Neue Leistungsvereinbarung

Die landwirtschaftliche Beratung im Kanton Glarus ist zweckmässigerweise über eine neue LV mit dem Plantahof sicherzustellen. Die Erfahrungen führen allerdings dazu, diese LV gänzlich auf eine neue Grundlage zu stellen: Die LV geht neu von einem Bedarf aus, der mit einer 80-Prozent-Stelle abgedeckt werden kann und einen Kostendeckungsbeitrag von 30 Prozent vorsieht. Die Kostendeckungsbeitragsrechnung berücksichtigt auch die Ferienabwesenheit, Weiterbildungen und weitere nicht verrechenbare Leistungen, wie telefonische Auskünfte durch die Berater unter einer halben Stunde sowie die Durchführung von Informationsanlässen.

Neu wird noch mit maximalen Bruttokosten (inkl. Mehrwertsteuer) von rund 166 000 Franken pro Jahr gerechnet bzw. 664 000 Franken für die Jahre 2019–2022. Bei einem vertraglich festgelegten Kostendeckungsbeitrag von 30 Prozent sind pro Jahr Gebühreneinnahmen von rund 46 000 Franken anzustreben, für die gesamte Laufzeit 164 000 Franken. Nicht mehr enthalten ist die Herdenschutzberatung.