Stickoxide stammen einerseits aus dem Verkehr andererseits aus Heizungen und Industriefeuerungen. Im Kanton Glarus stammt im Winter etwa ein Viertel des Stickoxidausstosses von Feuerungen. Der Bundesrat hat darum vor einiger Zeit verschärfte Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoss von kleinen Öl- und Gas-Feuerungen erlassen. Gleichzeitig hat er die Anforderungen an den Wirkungsgrad dieser Feuerungen angehoben, damit nur wirklich energieeffiziente Feuerungen betrieben werden. Diese neuen Grenzwerte betreffen vor allem ältere Feuerungen.
In Absprache mit den Gemeinden und den umliegenden Kantonen wurden in den zwei letzten Kontrollperioden diese verschärften Grenzwerte den Betroffenen nur orientierungshalber mitgeteilt. Beanstandungen sind keine gemacht worden. In der nun beginnenden Kontrollperiode werden nun Heizungen, welche diese Grenzwerte nicht einhalten, beanstandet. Die Sanierungsfristen betragen je nach dem Ausmass der Grenzwertüberschreitungen 2 bis 10 Jahre. Die natürliche Auswechslung von Brennern oder ganzen Heizungen wird mithelfen, die Zahl der Sanierungsverfügungen klein zu halten. Die Sanierungsfristen können auch im Internet (www.gl.ch, Departement Bau &Umwelt, Abt. Umweltschutz & Energie, Umweltschutz, Luftreinhaltung) eingesehen werden.
Den Besitzern von Öl- und Gasfeuerungen, die beanstandet werden, wird empfohlen, mit einem Heizungsfachmann Kontakt aufzunehmen und mögliche Massnahmen und einen Zeitplan zu besprechen.