Verschärfte Anforderungen an Ölheizungen

Im Kanton Glarus ist die Luftqualität nach wie vor noch nicht einwandfrei gut. Im Sommer werden die Grenzwerte für Ozon deutlich überschritten, im Winter ist bei kaltem Wetter und Nebellagen mit hohen Feinstaubwerten zu rechnen und in dicht besiedelten Gebieten sind im Winter hohe Stickoxid-Konzentrationen zu erwarten.



Die Kontrolle der Öl- und Gasfeue-rungen durch die Feuerungskontrol-leure wird demnächst beginnen.
Die Kontrolle der Öl- und Gasfeue-rungen durch die Feuerungskontrol-leure wird demnächst beginnen.

Stickoxide stammen einerseits aus dem Verkehr andererseits aus Heizungen und Industriefeuerungen. Im Kanton Glarus stammt im Winter etwa ein Viertel des Stickoxidausstosses von Feuerungen. Der Bundesrat hat darum vor einiger Zeit verschärfte Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoss von kleinen Öl- und Gas-Feuerungen erlassen. Gleichzeitig hat er die Anforderungen an den Wirkungsgrad dieser Feuerungen angehoben, damit nur wirklich energieeffiziente Feuerungen betrieben werden. Diese neuen Grenzwerte betreffen vor allem ältere Feuerungen.

In Absprache mit den Gemeinden und den umliegenden Kantonen wurden in den zwei letzten Kontrollperioden diese verschärften Grenzwerte den Betroffenen nur orientierungshalber mitgeteilt. Beanstandungen sind keine gemacht worden. In der nun beginnenden Kontrollperiode werden nun Heizungen, welche diese Grenzwerte nicht einhalten, beanstandet. Die Sanierungsfristen betragen je nach dem Ausmass der Grenzwertüberschreitungen 2 bis 10 Jahre. Die natürliche Auswechslung von Brennern oder ganzen Heizungen wird mithelfen, die Zahl der Sanierungsverfügungen klein zu halten. Die Sanierungsfristen können auch im Internet (www.gl.ch, Departement Bau &Umwelt, Abt. Umweltschutz & Energie, Umweltschutz, Luftreinhaltung) eingesehen werden.

Den Besitzern von Öl- und Gasfeuerungen, die beanstandet werden, wird empfohlen, mit einem Heizungsfachmann Kontakt aufzunehmen und mögliche Massnahmen und einen Zeitplan zu besprechen.