Der Memorialsantrag fordert eine gerechtere Verteilung von gemeindeeigenem Pachtland zur landwirtschaftlichen Nutzung. Jedem Bauernbetrieb müsse eine gerechte Fläche Gemeindepachtland zustehen. Der Initiant hatte bereits am 1. März 2021 zuhanden der Landsgemeinde 2022 einen gleichlautenden Memorialsantrag eingereicht. Dieser wurde vom Landrat und der Landsgemeinde für nicht erheblich erklärt (Entscheid Landsgemeinde 2022). In der Folge stellte er ihn erneut und erreichte dann im Landrat die erforderliche Anzahl Stimmen für eine Erheblicherklärung. Das bedeutet, dass der Antrag nun als eigenständiges Traktandum nochmals vor die Landsgemeinde kommt.
Kein zusätzlicher Regelungsbedarf
Nach der Beurteilung des Glarner Regierungsrates ist die aktuelle Vergabepraxis der Gemeinden transparent, nachvollziehbar und schlüssig. Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden setzen sich für eine diverse Landwirtschaft mit unterschiedlichen Betriebsformen und -grössen ein, zu der auch Kleinbetriebe und eine Bewirtschaftung im Nebenerwerb gehören. Aus ökologischen wie auch aus ökonomischen Gründen sind möglichst gut arrondierte Betriebsflächen zentral, unabhängig der konkreten Betriebsgrösse.