Vertretung des Kantons Glarus im Verwaltungsrat der AXPO

Der Kanton Glarus ist am Aktienkapital der AXPO Holding AG beteiligt. Diese befindet sich zu 100% im Eigentum der Nordostschweizer Kantone, bzw. zum Teil derer Kantonswerke. Die Interessen des Kantons Glarus als Miteigentümer der AXPO Holding AG werden durch Ständerat Pankraz Freitag, Vizepräsident des Verwaltungsrates der AXPO Holding AG, vertreten. Er hat dieses Amt seit dem Jahr 2001 inne. Nach seiner Wahl in den Ständerat und dem damit verbundenen Rücktritt aus dem Regierungsrat des Kantons Glarus entschied der Regierungsrat, dass Ständerat Pankraz Freitag dieses Amt weiterführen könne.



Ständrat Pankraz Freitag (links) im Gespräch mit Hein arrer
Ständrat Pankraz Freitag (links) im Gespräch mit Hein arrer

Anlässlich der Vergabe der Konzession für das Werk Sernf-Niederenbach an die SN Energie rügte die AXPO, ihr stehe das Vorrecht gemäss NOK-Gründungsvertrag zu. Die Erläuterungen des Departements Bau und Umwelt und der landrätlichen Kommission wurden in verschiedenen Berichten dargestellt. Mittlerweile wurde der SN Energie die Konzession durch den Landrat erteilt. Die AXPO beabsichtigt nun offenbar, beim Bundesgericht Beschwerde gegen diese Konzessionserteilung zu erheben. Darauf angesprochen erwähnt der Kantonsvertreter im AXPO-Verwaltungsrat, Ständerat Pankraz Freitag, er sei bei diesem Entscheid im Verwaltungsrat in den Ausstand getreten.

Es stellt sich, wie in Leserbriefen und Zeitungskommentaren erläutert, die Frage, inwiefern Ständerat Pankraz Freitag die Position des Kantons Glarus vertritt. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern der Regierungsrat als zuständige Behörde Einfluss auf den Kantonsvertreter im AXPO-Verwaltungsrat nehmen kann bzw. in diesem Falle genommen hat. Abgesehen vom konkreten Fall stellt sich ganz allgemein die Frage, wie sichergestellt werden kann, dass die Vertreter des Kantons in Verwaltungsräten den politischen Willen des Kantons Glarus wahrnehmen. Eine analoge Problematik ergibt sich übrigens auch auf der Ebene der Gemeinden.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Werden die einzelnen Positionen des Kantonsvertreters im AXPO-Verwaltungsrat im Voraus mit dem Regierungsrat abgestimmt? Falls nicht, welche Vor- und Nachteile hätte eine Verpflichtung für Vertreter des Kantons in Verwaltungsräten, jeweils zwingend die Position des Kantons zu vertreten? Wie könnte eine solche Verpflichtung konkret realisiert werden?

2. Wird der Regierungsrat jeweils im Nachhinein über die Entscheide und das Stimmverhalten des Kantonsvertreters im AXPO-Verwaltungsrat informiert?

3. Ist der Informationsaustausch zwischen dem Regierungsrat und dem Kantonsvertreter vertraglich geregelt? Falls nicht, welche Vor- und Nachteile hätte eine Verpflichtung für Vertreter des Kantons in Verwaltungsräten, jeweils die Behörden über die vertretene Position und über das eigene Abstimmungsverhalten zu informieren? Wie könnte eine solche Verpflichtung konkret realisiert werden?

4. Ist der Regierungsrat der Ansicht, dass in der derzeitigen Situation die Eigentümerinteressen des Kantons Glarus im Verwaltungsrat der AXPO optimal vertreten werden?

5. Würde es der Regierungsrat nicht auch als Vorteil betrachten, wenn die Vertretung des Kantons im AXPO-Verwaltungsrat durch eines seiner Mitglieder wahrgenommen würde?

6. Auf welchen Zeitpunkt hin könnte die Vertretung des Kantons Glarus im AXPO-Verwaltungsrat geändert werden?