Hintergrund des Verfahrens waren Beschwerden einer nicht berücksichtigten Anbieterin gegen Vergabeentscheide, die im Jahr 2025 zu Verzögerungen bei den Schrankeinbauten im neuen Schulhaus Obererlen führte. Trotz dieser Situation konnte der Schulbetrieb dank gezielter Provisorien wie geplant am 11. August 2025 aufgenommen werden.
Das Verwaltungsgericht stellte in seinem Entscheid vom 22.01.2026 fest, dass
-der Widerruf des ursprünglichen Vergabeentscheids vom 23. Dezember 2024 rechtmässig erfolgte,
-die anschliessende Vergabe an den zweitplatzierten Anbieter rechtens war und
- sämtliche Entscheide von den zuständigen und rechtmässig legitimierten Gremien der Gemeinde Glarus Nord getragen und beschlossen wurden.
Zudem wies das Gericht die gegen die Gemeinde erhobene Forderung auf Schadenersatz vollumfänglich ab.
Mit diesem Entscheid sieht sich die Gemeinde Glarus Nord in ihrem transparenten, verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Vorgehen bestätigt. Der Entscheid schafft Klarheit und schliesst das Vergabeverfahren rund um die Möblierung des Schulhauses Obererlen endgültig ab.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die definitiven Schrankeinbauten werden während der Sommerferien 2026 vorgenommen. Wie bereits im Juni 2025 kommuniziert, wird der laufende Schulbetrieb durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt.




