Verwaltungsgericht heisst Beschwerde gegen Beschneiungsprojekt «Futuro» gut

Das Verwaltungsgericht des Kantons Glarus hat am Donnerstag, 24. Juni 2021, die Beschwerde verschiedener Umweltverbände in Sachen Ausbau Beschneiungsanlagen «Futuro» in Elm gutgeheissen.



Mitteilung Verwaltungsgericht (zvg)
Mitteilung Verwaltungsgericht (zvg)

Gegen den Baubewilligungsentscheid der Gemeinde Glarus Süd vom 5. März 2020 haben sechs Umweltverbände Beschwerde beim Regierungsrat erhoben. Dieser hat die Angelegenheit zur Behandlung dem Verwaltungsgericht überwiesen.

Im vorliegenden Verfahren war für das Verwaltungsgericht die Frage zentral, ob das Bauvorhaben mit einer Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone bewilligt werden kann, wie dies das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus tat, oder ob dafür ein separates projektbezogenes Sondernutzungsplanverfahren erforderlich ist.

Das Bauvorhaben umfasst die Erstellung von 150 neuen Beschneiungsschächten, an welche 110 bis 130 Beschneiungsaggregate angeschlossen werden sollen. Das für die geplante Beschneiung benötigte Wasser soll am Sernf gefasst und mit neu zu verlegenden Leitungen von einer Gesamtlänge von ca. 9,5 km vom Tal ins Skigebiet gepumpt und zwischen den Beschneiungsschächten verteilt werden. Dazu soll am Sernf eine Wasserfassung mit einer Wasserpumpe erstellt sowie drei weitere Pumpstationen im Skigebiet errichtet werden. Weiter sind Pistenkorrekturen von 18 928 m2 und Rodungen von 2941 m2geplant.

Bei einer so umfassenden Errichtung eines Beschneiungssystems kann nicht mehr vom Vorliegen von nur punktuellen Beschneiungsanlagen, welche mittels einer Ausnahmebewilligung in der Skisportzone allenfalls bewilligt werden könnten, gesprochen werden. Vielmehr soll die Möglichkeit einer grossflächigen Beschneiung umgesetzt werden, womit die Weiterexistenz der Sportbahnen Elm AG gesichert werden soll. Darüber hinaus werden bei der Umsetzung des Bauvorhabens umfangreiche Geländeeingriffe und Grabarbeiten in die Natur unumgänglich, wovon der Sernf, die gesamte Landschaft und die dort lebenden Tiere tangiert würden. Ferner untersteht das Bauvorhaben der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht, was gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung an sich bereits ein gewichtiges Indiz für die Notwendigkeit einer Sondernutzungsplanung darstellt. Hinzu kommt, dass sich das Skigebiet Elm und damit ein Grossteil des Bauvorhabens «Futuro» im Jagdbanngebiet Kärpf befinden, welches die Erhaltung des Gebiets als vielfältigen Lebensraum für wildlebende Säugetiere und Vögel bezweckt. Dem steht der Betrieb des Skigebiets Elm und insbesondere die mit der Umsetzung des Bauvorhabens «Futuro» einhergehende Nutzungsintensivierung entgegen. Davon scheint mittlerweile auch der Regierungsrat auszugehen, ist er doch darum bemüht, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt das Skigebiet Elm aus dem Jagdbanngebiet Kärpf zu entlassen, unter gleichzeitiger Aufnahme einer neuen Ersatzfläche.

Aufgrund der beträchtlichen Auswirkungen des Bauvorhabens «Futuro» auf die Umwelt und die Raumplanung bedarf es einer projektbezogenen Sondernutzungsplanung. In einer solchen sind alle aus dem Bauvorhaben resultierenden Auswirkungen zu erfassen und gegeneinander abzuwägen, was unter Mitwirkung der Bevölkerung zu geschehen hat.

Dies führt zur Gutheissung der Beschwerde und zur Aufhebung der erteilten Baubewilligung sowie aller damit eröffneten weiteren Bewilligungen.

Eine anonymisierte Version des Entscheids des Verwaltungsgerichts vom 24. Juni 2021 ist auf der Homepage des Verwaltungsgerichts (www.gl.ch/verwaltungsgericht) abrufbar.