Punkt 13.00 Uhr konnte Landammann Andrea Bettiga die diesjährige Landsgemeinde beenden. Zuvor wurde 35-mal das Wort verlangt und sechs Anträge gestellt; am Schluss folgte das Stimmvolk aber in allen Punkten den Vorschlägen von Landrat und Regierung.
Wie zu erwarten waren dabei die Ersatzwahl von Ursula Elmer ins Kantonsgericht und der um einen Prozent gesenkte Steuerfuss unbestritten. Anschliessend gab dann aber das Thema Steuern doch deutlich zu reden. Bei der Änderung des Steuergesetzes wurde über die Änderung der Dividendensteuer und der Gewinnsteuer fleissig diskutiert und auch Anträge gestellt; das grosse Mehr fiel jedoch auf die Vorlage im Memorial. Gleiches Szenario dann gleich beim Memorialantrag «Mietrechtsverfahren kostenlos», auch der Gegenvorschlag von Jacques Marti im Namen der SP, der diese Möglichkeit nur bis zu einem Betrag von 30 000 Franken möglich machen wollte, dafür aber noch die Pacht einbrachte, fand keine Mehrheit im Ring. Ruhiger wurde es dann beim Energiegesetz und der Unvereinbarkeit mit dem Landrats; Letzteres wurde sogar ohne Wortmeldung angenommen. Auch die Geschäfte Standortförderung und das Gesetz über die Handels- und Gewerbetätigkeit kamen ohne Wortmeldung durch die Versammlung.
Mehr Gesprächsstoff gab es dafür wieder beim Brand- sowie beim Zivilschutz. Bei Letzterem wurde durch Pascal Vuichard im Namen der GLP gefordert, dass der Kanton die ganzen Kosten übernehmen soll und die Gemeinden dadurch entlastetet werden. Mathias Zopfi als Präsident der Landrätlichen Kommission wies darauf hin, dass es keinen trifitgen Grund gäbe, an der bewährten Handhabung etwas zu ändern. Das Stimmvolk folgte anschliessend mit grossem Mehr Landrat und Regierung.
Ganz zum Schluss gab es wieder zahlreiche Redner; und zwar zum Thema «Mundart im Kindergarten». Kaspar Krieg im Namen der SVP begründete nochmals, warum die Mundart im Bildungsgesetz verankert werden müsse. Zahlreiche Folgeredner, zum Abschluss Bildungsdirektorin und Landrätin Christine Bickel, begründeten, warum der Lehrplan der bessere Ort dafür wäre. Schon heute sei hier verankert, dass zu Beginn maximal ein Drittel des Unterrichts in Hochdeutsch geführt werden soll, und dies nur vorgeschrieben für die Lehrperson. «Die Kinder dürfen antworten wie sie wollen.»