Am Beispiel der Sistierung des Gemeindehaus-Umbaus stellt sich die Frage, ob der Gemeinderat tatsächlich eine langfristige Strategie verfolgt. Bereits beim Beschluss des Verpflichtungskredits an der Gemeindeversammlung vom Juni 2023 hätte man auf die Schwierigkeiten der Finanzierung hinweisen müssen. Wenn der Umbau jetzt abgebrochen wird, wurde eine beträchtliche Summe nicht verfügbarer Mittel umsonst ausgegeben und es entstehen zusätzliche Kosten durch den Austritt aus bestehenden Verträgen. Auch wenn der Abbruch kurzfristig zu weniger Ausgaben führen mag, bleibt ein sanierungsbedürftiges Gemeindehaus, das in naher Zukunft trotzdem renoviert werden muss. Ob dies letztlich kostengünstiger wäre als der derzeitige Umbau, darf durchaus in Frage gestellt werden. Gleiches gilt für eine Kürzung der Investitionen: Dies führt zwar kurzfristig zu Einsparungen, doch langfristig wird es an allen Ecken fehlen, was der Gemeinde teuer zu stehen kommen kann.
Zudem sind die Personalkosten der Gemeinde seit der Rechnung 2022 von rund 23 Millionen Franken auf über 27 Millionen Franken gestiegen – ein Anstieg der Personalkosten um mehr als 4 Millionen Franken in drei Jahren. Diese Entwicklung ist nicht nachhaltig und langfristig nicht tragbar. Leider mangelt es bei der Personalentwicklung an Transparenz. So würde das Offenlegen einer Übersicht der Entwicklung der Anzahl Mitarbeiter pro Abteilung und Jahr zum allgemeinen Verständnis dieser Problematik dienen.
Weiterhin wirkt die «Sistierung» der Schule Braunwald unehrlich und folgt keinem für die Stimmbürger erkennbaren Plan. Wer glaubt, dass diese «Sistierung» nur vorübergehend ist, irrt, denn es gibt schlicht keine Anzeichen für eine Verbesserung der finanziellen Lage, die eine Wiedereröffnung der Schule Braunwald in den Augen des Gemeinderats rechtfertigen würde. Wenn über Schulschliessungen diskutiert wird – was dringend notwendig ist – muss dies für die gesamte Gemeinde an der Gemeindeversammlung geschehen und nicht durch «Sistierungen».
Das Fass zum Überlaufen bringt der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit dem Satz: «Die definitiven Zahlen der budgetierten Erfolgsrechnung und wichtige Entscheide zu den Investitionen haben zum vorgesehenen, ohnehin knappen Abgabetermin an die GPK nicht vorgelegen. Deshalb war eine seriöse Detailprüfung des Budgets nicht möglich». Wie kann die GPK ein Budget zur Genehmigung empfehlen, wenn sie die endgültigen Zahlen nicht geprüft, geschweige denn eingesehen hat? Für die Mitte Glarus Süd ist das ordnungspolitisch inakzeptabel. Der GPK müssen zeitgerecht alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihrer Kontrollfunktion gerecht werden kann.
Aus den genannten Gründen prüft die Mitte Glarus Süd die Unterstützung einer etwaigen Rückweisung des Budgets und die damit verbundene Prüfung der langfristigen Nachhaltigkeit des Budgets, inklusive einer Überprüfung der Personalkosten sowie eine umfassende Prüfung des Budgets durch die GPK.
Allen weiteren Traktanden stimmt die Mitte Glarus Süd unverändert zu.