Vier Richtplankapitel kommen überarbeitet in den Landrat

Diverse vom Landrat genehmigte Richtplankapitel wurden dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die vom Landrat zurückgewiesenen Kapitel intermodale Schnittstellen, Strassenverkehr, touristische Intensiverholungsgebiete und Golfsport wurden überarbeitet und werden nun dem Landrat erneut vorgelegt.



Ausriss aus dem Glarner Richtplan (• Grafik DBU)
Ausriss aus dem Glarner Richtplan (• Grafik DBU)

Im Dezember 2019 wurden die vom Landrat genehmigten Richtplankapitel Raumentwicklungsstrategie, Siedlung, Natur und Landschaft sowie übrige Raumnutzungen zusammen mit der Richtplankarte dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Der Genehmigungsbeschluss des Bundesrats ist ausstehend und wird im Herbst 2020 erwartet. Vier vom Landrat zurückgewiesene Kapitel wurden in der Zwischenzeit ebenfalls überarbeitet.

Intermodale Schnittstellen

Gemäss Rückweisungsantrag des Landrats sollen Park+Ride-Anlagen auch bei den Bahnhöfen Schwanden und Luchsingen-Hätzingen vorgesehen werden. Da dieses Anliegen auch von der Standortgemeinde Glarus Süd unterstützt wird, spricht nichts gegen die entsprechende Ergänzung der Objektliste des entsprechenden Kapitels.

Strassenverkehr

Zu diesem Kapitel wurden vom Landrat drei Rückweisungsanträge beschlossen:

  • Gemäss Kommissionsantrag soll bei der Verbindungsstrasse Leimen—Ennenda der zwingende Zusammenhang mit einer Umfahrung Glarus gestrichen werden.
  • Trassee-Sicherung Umfahrung Glarus: Der Rückweisungsantrag verlangt, dass die Variantenfrage bei der Umfahrung Glarus durch den Regierungsrat offen und mit entsprechendem Handlungsspielraum geprüft wird.
  • Koordinationsstand Umfahrung Glarus: Der Rückweisungsantrag ist verbunden mit dem Auftrag, für die Umfahrung Glarus den Koordinationsstand als Zwischenergebnis oder Festsetzung zu bezeichnen.

In Anbetracht des voraussichtlich langen Realisierungszeitraums für eine Umfahrung Glarus und der Bedeutung des Gewerbegebiets in Ennenda gelangt der Regierungsrat zur Auffassung, dass die Verbindungsstrasse im Leimen von der Umfahrung Glarus entkoppelt werden kann.

Die Anschlusspunkte und die grobe Linienführung der Umfahrungsvarianten Glaurs wurden grundsätzlich definiert. Gemäss Rückweisungsantrag des Landrats soll insbesondere die nördliche Anbindung an die Umfahrung Netstal und allenfalls die Variante einer einzigen Umfahrung von Netstal und Glarus zusammen mit dem Bund geprüft werden. Eine abschliessende Klärung dieser Fragen ist zurzeit nicht möglich, weshalb die Umfahrung Glarus nicht als Festsetzung, sondern als Zwischenergebnis im Richtplan bezeichnet wird. Da die Linienführung in den wesentlichen Zügen bekannt ist, wird die nutzungsplanerische Trassee-Sicherung auch für die Umfahrung Glarus vorgesehen. Als behördenverbindliche Handlungsanweisung prüft der Kanton die Finanzierung der Umfahrungsstrasse. Das Departement Bau und Umwelt hat den Auftrag, bis 2024 mit dem Bund die nördliche Anbindung an die Umfahrung Netstal und allenfalls die Variante einer einzigen Umfahrung von Netstal und Glarus zusammen mit dem Bund bzw. die Finanzierung (Kostenteiler) solcher Lösungen zu prüfen. Sollten bis 2024 keine Ergebnisse erzielt werden, hat der Regierungsrat der Landsgemeinde 2026 eine Kreditvorlage für die als Vorprojekt bereits geplante Umfahrung Glarus zu unterbreiten.

Seit mehreren Jahren plant eine private Trägerschaft in Braunwald ein Musikhotel von Architekt Peter Zumthor. Als Standort für das Hotel war ursprünglich das Gebiet Rubschen vorgesehen. Der raumplanerisch und erschliessungsmässig problematische Standort wurde von der Trägerschaft im März 2019 aufgegeben. Als neuer Standort wird das weiter nördlich liegende Gebiet Orenplatte ins Auge gefasst. Dieser Standort liegt weiter entfernt vom Ortszentrum Braunwald und müsste durch eine neue Bergbahn direkt aus dem Tal erschlossen werden.

Gleichzeitig sieht eine andere Initiantengruppe das Gebiet Orenplatte als potenzielles Golfplatzgelände. Auf der Orenplatte befanden sich bis in die 1950er-Jahre mehrere Gebäude mit Restaurations- und Beherbergungsbetrieben mit einer Seilbahnverbindung mit dem Tal. Nach einem Lawinenniedergang im Jahr 1951 verlor die Orenplatte ihre touristische Bedeutung. Aufgrund dieser Ausgangslage wies der Landrat das Kapitel T2 an den Regierungsrat zurück, mit dem Auftrag, das touristische Intensiverholungsgebiet Braunwald um das Gebiet Orenplatte zu erweitern. Die vorgesehene Erweiterung des touristischen Intensiverholungsgebietes Braunwald wird mit dem Koordinationsstand Zwischenergebnis versehen.

Weder die Tourismusprojekte Musikhotel und Golfplatz noch die Erschliessung weisen einen Planungsstand auf, der eine räumliche Abstimmung und somit eine Festsetzung zulässt.        

Seit Herbst 2018 ist die Vision von Reto Gurtner, Verwaltungsratspräsident der Weissen Arena Gruppe Flims Laax Falera, für eine Bahnverbindung von Elm zum Vorabgletscher bekannt. Vorgängig einer Festsetzung dieser Bahnverbindung im kantonalen Richtplan sind verschiedene Abklärungen und Planungsschritte erforderlich. Neben einer grundsätzlichen Machbarkeitsprüfung und Bedürfnisabklärung sind insbesondere die räumlichen Auswirkungen und die Vereinbarkeit mit dem UNESCO Welterbe Tektonikarena Sardona vertieft zu untersuchen. Deshalb wird die Projektidee mit dem Koordinationsstand Vororientierung in den Richtplan 2018 aufgenommen.

Golfsport

Die IG Golf Glarnerland befasst sich seit einigen Jahren mit der Realisierung eines Golfplatzes in der Talebene südlich von Schwanden. 2017 wurde im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens zum Richtplan 2018 von einer anderen Investorengruppe die Idee eines Golfplatzes in Braunwald-Orenplatte eingebracht. Nachdem der Golfstandort in der Talebene im Mitwirkungsverfahren 2017 auf grossen Widerstand von Grundeigentümern und Landwirtschaftskreisen gestossen war, sah die Richtplanversion von 2018 vor, dass unter Federführung der Standortgemeinde Glarus Süd eine Standortevaluation der damals bekannten zwei Projektstandorte erfolgen soll. Aufgrund der Rückweisung dieses Unterkapitels durch den Landrat und in Anbetracht des fehlenden Rückhalts von Gemeinde und Grundeigentümern für einen Golfplatz in der Talebene werden in der vorliegenden Anpassung lediglich die Voraussetzungen für eine Festsetzung eines Golfplatzes im kantonalen Richtplan definiert. Gleichzeitig wird der Standort Orenplatte in der Objektliste mit dem Koordinationsstand Zwischenergebnis bezeichnet.

Weiteres Vorgehen

Die vorliegenden Änderungen betreffen keine neuen Themenbereiche und Aspekte, weshalb auf die erneute Durchführung eines Mitwirkungsverfahrens verzichtet werden kann. Nach der Genehmigung der vorliegenden Anpassungen durch den Landrat, werden die Kapitel Verkehr und Tourismus dem Bund zur Genehmigung eingereicht.