Vogelgrippe: Massnahmen für Geflügelhalter auch im Kanton Glarus

Am 21. November 2025 wurde das Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan in Wil nachgewiesen. In Absprache mit den Kantonen ordnet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schweizweit geltende präventive Bekämpfungsmassnahmen an.



Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende und damit meldepflichtige Tierseuche • Foto: zvg
Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende und damit meldepflichtige Tierseuche • Foto: zvg

Seit Anfang November 2025 wurden in der Schweiz mehrere Wildvögel positiv auf das Vogelgrippevirus getestet (s. Medienmitteilung). Am 21. November 2025 wurden auf dem Stadtweiher in Wil erstmals Enten und ein Schwan infiziert – also keine Zugvögel. Da das Virus derzeit in Europa stark zirkuliert, weitet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Schutzmassnahmen aus. Ab Dienstag, 25. November 2025, gelten in der gesamten Schweiz die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel sowie Schwimm- und Laufvögel. Diese betreffen insbesondere den Auslauf, die Auslaufflächen und das Management der Futter- und Tränkestellen, aber auch Biosicherheitsmassnahmen und die Meldepflicht bei Verdachtsfällen. Die Massnahmen gelten für Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren, sind aber auch für Hobbyhaltungen sehr empfohlen. Die Tierhalter wurden durch die verantwortlichen Stellen direkt informiert. 

Weiterführende Informationen: Tierseuchen I BLV I  Erklärvideo