Vom Raumplanungsgesetz zur Nutzungsplanung in Glarus Nord


In den Jahren 2011 und 2012 haben die eidgenössischen Räte intensiv die Teilrevision des Raumplanungsgesetzes diskutiert. Diese war nicht zuletzt auch als Gegenentwurf zur damaligen «Landschafts-Initiative» angedacht. Die Initiative wurde in der Folge zurückgezogen, das Raumplanungsgesetz im Jahr 2013 vom Stimmvolk angenommen. Am 29. September 2017 soll nun in Glarus Nord die Gemeindeversammlung über die Umsetzung dieses Raumplanungsgesetzes auf kommunaler Ebene befinden. Es ist deshalb angebracht, nochmals in Erinnerung zu rufen, in welchem Sinn und Geist damals Bundesrat und Parlament das Raumplanungsgesetz erarbeitet haben: Im Zentrum stand zweifellos die Absicht, den begrenzten Landreserven Sorge zu tragen und insbesondere das Kulturland besser zu schützen. Angesichts der vielerorts überdimensionierten Bauzonen sollen für Einzonungen künftig höhere Anforderungen gelten. Es wurde aber immer wieder betont, dass die neuen Spielregeln für künftige und nicht für bisherige Einzonungen gelten sollen. Eingriffe in die Eigentumsfreiheit – also faktisch Verstösse gegen die Bundesverfassung – seien zu vermeiden. Es sei zum Beispiel die Tatsache zu respektieren, dass eine Familie durchaus Bauland für ihre Kinder reserviert halten dürfe. Gleiches gilt beispielsweise auch für eine Unternehmung, die Bauland für eine spätere Betriebserweiterung hält. Wenn man nun die Nutzungsplanung in Glarus Nord an diesen damaligen Grundsätzen der Bundesversammlung misst, dann hält sie diesen leider nicht stand. Eine Rückweisung ist deshalb die logische Konsequenz.

Nationalrat Martin Landolt, Näfels