Von Richtschwertern und Scharfrichtern

Gleich zu Beginn der Saison 2019 macht die Anna-Göldi-Stiftung mit einer Sensation auf sich aufmerksam. So gelang es ihr, eine Kopie des Richtschwerts, welches vermutlich bei der Hinrichtung von Anna Göldi am 13. Juni 1782 zum Einsatz kam, als ein zusätzlich spannendes Exponat den Museumsbesuchern zu präsentieren. Unter dem Titel «Anna Göldis Scharfrichter» konnte sie zudem den bekannten Historiker Prof. Dr. Helmut Meyer sowie Dr. Marc Steinfels, ein direkter Nachkomme der Scharfrichter-Dynastie, für zwei Referate zu diesem Thema engagieren.



Aufmerksame Zuhörer beim Referat von Historiker Dr. Helmut Meyer BIlder: hasp)
Aufmerksame Zuhörer beim Referat von Historiker Dr. Helmut Meyer BIlder: hasp)

Der Beruf des Scharfrichters entstand im Spätmittelalter und wurde noch bis ins späte 19. Jahrhundert ausgeführt. Die Scharfrichter waren dabei nicht nur für Hinrichtungen, sondern auch für Körperstrafen und Folter zuständig. Im Rahmen der Saison-Eröffnungsveranstaltung unter dem Titel «Anna Göldis Scharfrichter» referierte der bekannte Historiker Dr. Helmut Meyer als profunder Kenner über den Beruf des Scharfrichters. In einem zweiten Referat erläuterte Dr. Marc Steinfels, ein direkter Nachkomme der Scharfrichter-Dynastie Vollmar über das blutige Handwerk seiner Vorfahren, wie diese lebten und warum viele ihrer Mitglieder mit viel Aufwand ihren Namen wechseln mussten, weil sie aufgrund ihrer Arbeit als Scharfrichter in der Gesellschaft verachtet wurden. Guido Varesi, Besitzer des Henker-Museums in Sissach brachte eigens zur Saisoneröffnung das Original-Richtschwert des Kantons St. Gallen nach Ennenda, schön säuberlich verpackt und abgesichert in einem silbernen Koffer. Ob exakt dieses Richtschwert bei der Hinrichtung von Anna Göldi eingesetzt wurde, ist nicht bewiesen. Alle Hinweise auf dem Richtschwert deuten aber ganz klar in diese Richtung, dass es sich tatsächlich um das Original handelt, welches eine der beiden aufgebotenen Scharfrichter, entweder Johann Jakob Vollmar aus Wil oder Franz Vollmar aus Fischhausen bei Kaltbrunn, bei der Hinrichtung der Anna Göldi eingesetzt hatten.

Geächtet, gefürchtet – geschätzt

In hochinteressanten Referaten erläuterten Prof. Dr. Helmut Meyer und Dr. Marc Steinfels den Beruf des Scharfrichters, seine Aufgaben und seine Stellung in der damaligen Gesellschaft, die alles andere als einfach war. Im Mittelalter war Scharfrichter ein sehr wichtiger Beruf, allerdings auch einer, der sehr einsam machen konnte. Keiner wollte mit den Menschen, die dieses Amt ausführten, in Verbindung gebracht werden. Man fand nur schwer eine Anstellung, man wurde von vielen gemieden oder sogar angegangen. Auch die blosse Verbindung mit Menschen aus dieser Zunft konnte damals weitreichende Folgen haben. Eine schweizweit bekannte Zeitschrift schrieb einst, dass ein Scharfrichter einfach ein «Sinnbild der Unehrlichkeit» sei. Ein anständiges, normales Handwerk blieb den Menschen meistens verwehrt. Das führte letztlich dazu, dass die «Henkerschaft» unter sich blieb. Töchter von Henkern wurden mit Söhnen von anderen verheiratet. So entstanden über die Jahrhunderte regelrechte Dynastien von Scharfrichtern, die ihre Spuren bis heute hinterlassen haben. Zu einer dieser Dynastien gehörten die Vollmar, welche im Auftrage des Kantons St. Gallen über Jahrhunderte ihr blutiges Handwerk in der Region verrichteten. Auch wenn diese Menschen gemieden und teils wie Aussätzige behandelt wurden: Verscherzen wollte man es sich trotzdem nicht mit ihnen – und das nicht nur aus Angst vor ihrem Handwerk. Meistens hatten diese Menschen nämlich enorme medizinische Kenntnisse und waren teils sogar Ärzten dieser Zeit voraus. Das Ende des Scharfrichters kam auch mit der Aussetzung der Todesstrafe. Diese blieb der Schweiz aber eine ganze Weile erhalten – und mit ihr auch der Henker. Erst im Jahre 1874 wurde sie vorübergehend abgeschafft, später durch eine Volksabstimmung aber wieder eingesetzt. Die Strafe war jedoch an klare Regeln gebunden: So durften keine Jugendlichen oder Schwangeren zum Tode verurteilt werden, selbst wenn sie eines der Verbrechen begangen hatten, für die die Todesstrafe vorgesehen war.