Vorgeschlagene Covid-Massnahmen im Reiseverkehr schwer umzusetzen

Den Vorschlägen des Bundesrats zu Verschärfungen der Covid-Massnahmen im Reiseverkehr steht der Regierungsrat beim Vollzug eher kritisch gegenüber.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Personenverkehr

Der Regierungsrat ist mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen der Covid-19-Verordnung-Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs trotz Vorbehalten grundsätzlich einverstanden. Nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen sollen zusätzlich zur Erhebung der Kontaktdaten bei der Einreise in die Schweiz oder 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz ein negatives Testergebnis vorlegen müssen. Eine generelle Quarantänepflicht für alle nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen, unabhängig von der epidemiologischen Lage im Herkunftsort, wird hingegen vom Regierungsrat als unverhältnismässige Massnahme abgelehnt.

Der Regierungsrat gibt zu bedenken, dass beide Varianten bei den Kantonen einen erheblichen Vollzugsaufwand verursachen, der insbesondere in Ferienzeiten kaum oder nur stark verzögert zu bewältigen sein dürfte.

Zertifikate für im Ausland geimpfte Personen

In seiner zweiten Vernehmlassungsantwort zu den Covid-Massnahmen spricht sich der Regierungsrat grundsätzlich für eine Ausdehnung der Impfstoffliste aus, welche zur Ausstellung eines Schweizer Covid-Zertifikats führt. Die Kontrolle sämtlicher vorgeschriebener Dokumente allerdings soll jedoch dem Bund und nicht den Kantonen obliegen, so wie es das Epidemiengesetz für Massnahmen im internationalen Personenverkehr vorsieht. Hingegen befürwortet der Regierungsrat, dass zusätzliche Dienstleistungen der Ausstellerinnen und Aussteller von Covid-Zertifikaten mit einer angemessenen Kostenbeteiligung durch die Antragstellerin / den Antragsteller abgegolten werden soll und würde eine schweizweit einheitliche Kostenbeteiligung begrüssen.