Vorläufige Steuerrechnung 2008

In diesen Tagen stellt die kantonale Steuerverwaltung den natürlichen und juristischen Personen mit Steuerpflicht im Kanton die vorläufige (provisorische) Steuer-rechnung für das Jahr 2008 mit einer Zahlungsfrist bis 30. Juni 2008 zu. Bei Bezah-lung des für das ganze Jahr geschuldeten Betrages bis zum angegebenen Termin wird ein Skonto von 0.5 Prozent gewährt.



In diesen Tagen werden wieder
In diesen Tagen werden wieder

Benützen Sie in diesem Fall den Einzahlungsschein mit dem höheren Betrag (auf der ersten Seite). Falls Sie die Bezahlung der Steuern in drei Raten bevorzugen, benützen Sie den Einzahlungsschein mit dem tieferen Betrag (auf der zweiten Seite). Für die Bezahlung der weiteren zwei Raten stellt Ihnen die kantonale Steuerverwaltung im August die zweite und im November die dritte Ratenrechnung zu (Beträge unter CHF 60.- p.a. werden nicht in Raten erhoben). Sie haben auch die Möglichkeit, Ihrem Finanzinstitut (Bank, Post) einen Dauerauftrag zu erteilen. In diesem Falle und bei e-banking allgemein achten Sie bitte auf den genauen Uebertrag der Referenz-Nummer.


Die Rechnung basiert grundsätzlich auf der letzten aktuellen Veranlagung.


Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung 2007 bis 30. April 2008 eingereicht haben, erhalten die Rechnung aufgrund des in dieser Steuererklärung deklarierten Einkommens und Vermögens. Gleichzeitig werden diesen Steuerpflichtigen allfällige Verrechnungssteuerguthaben 2007 an die geschuldete Steuer angerechnet.

Bei Steuerpflichtigen mit einem Anspruch auf Beiträge aus der individuellen Prämienverbilligung wird das Guthaben aus der Prämienverbilligung mit dem geschuldeten Betrag aus Kantons- und Gemeindesteuern verrechnet. Ein allfälliger Ueberschuss wird per Ende Juni ausgezahlt.

Wenn Ihre vorläufige Rechnung 2008 aufgrund der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse deutlich zu hoch oder zu tief ausgefallen ist, können Sie der kantonalen Steuerverwaltung bis 15. Juni 2008 das voraussichtliche steuerbare Einkommen und Vermögen im Jahr 2008 bekannt geben. Sie erhalten dann vor Ablauf der Zahlungsfrist eine neue, korrigierte Steuerrechnung. Geringfügige Veränderungen des Einkommens und Vermögens werden nicht korrigiert.

Steuerpflichtige, welche telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen wollen, bitten wir um Geduld. Erfahrungsgemäss ist die Hauptnummer der Steuerverwaltung nach Zustellung der Rechnungen häufig besetzt.

Kantonale Steuerverwaltung
Glarus