Vorläufige Steuerrechnung 2010

In diesen Tagen stellt die kantonale Steuerverwaltung den natürlichen und juristischen Personen mit Steuerpflicht im Kanton die vorläufige (provisorische) Steuerrechnung für das Jahr 2010 mit einer Zahlungsfrist bis 30. Juni 2010 zu.



In diesen Tagen werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. (Bild: archiv)
In diesen Tagen werden die provisorischen Steuerrechnungen verschickt. (Bild: archiv)

Bei Bezahlung des für das ganze Jahr geschuldeten Betrages bis zum angegebenen Termin wird ein Skonto von 0.5 Prozent gewährt. Benützen Sie in diesem Fall den Einzahlungsschein mit dem höheren Betrag (auf der ersten Seite). Falls Sie die Bezahlung der Steuern in drei Raten bevorzugen, benützen Sie den Einzahlungsschein mit dem tieferen Betrag (auf der zweiten Seite). Für die Bezahlung der weiteren zwei Raten stellt Ihnen die kantonale Steuerverwaltung im August die zweite und im November die dritte Ratenrechnung zu (Beträge unter 60 Franken p.a. werden nicht in Raten erhoben).
Die Rechnung basiert grundsätzlich auf der letzten aktuellen Veranlagung.
Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung 2009 bis 30. April 2010 eingereicht haben, erhalten die Rechnung aufgrund des in dieser Steuererklärung deklarierten Einkommens und Vermögens. Gleichzeitig werden diesen Steuerpflichtigen allfällige Verrechnungssteuerguthaben 2009 an die geschuldete Steuer angerechnet.
Wenn Ihre vorläufige Rechnung 2010 aufgrund der derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse deutlich zu hoch oder zu tief ausgefallen ist, können Sie der kantonalen Steuerverwaltung bis 15. Juni das voraussichtliche steuerbare Einkommen und Vermögen im Jahr 2010 bekannt geben. Sie erhalten dann vor Ablauf der Zahlungsfrist eine neue, korrigierte Steuerrechnung. Geringfügige Veränderungen des Einkommens und Vermögens werden nicht korrigiert.
In den Jahren 2008 und 2009 wurden die Guthaben aus der Prämienverbilligung an die geschuldeten Steuern angerechnet. Im laufenden Jahr werden die Ansprüche aus Prämienverbilligung ausbezahlt bzw. auf ein der Steuerverwaltung bekanntes Bank- oder Postcheckkonto überwiesen.