Vorschau auf die Landsgemeinde

Rund ein halbes Dutzend der total 15 Sachgeschäfte der heurigen Landsgemeinde dürften zu reden geben, wie die Beratungen und Empfehlungen von Parteien und Verbänden erzeigen.



Vorschau auf die Landsgemeinde

Zunächst wählen wir in der Person von Landesstatthalter Dr. Andrea Bettiga den neuen Landammann als Nachfolger von Röbi Marti; das Landesstatthalteramt geht an Regierungsrätin Marianne Dürst.

Fürs Obergericht schlägt die FDP als Nachfolgerin von Hermann Figi Kantonsrichterin Dodo Brunner, Rektorin der Kaufmännische Berufsschule (Glarus), vor; sie soll im Kantonsgericht durch Bea Lienhard (Glarus) ersetzt werden; als Nachfolger von Andrea R. Trümpy (Glarus) nominierte die FDP Marcel Hähni (Riedern). Als Nachfolger von Frau Monika Beck (Niederurnen) im Verwaltungsgericht kandidieren Michael Schlegel, Prorektor der Kaufmännischen Berufsschule, aufgestellt von der CVP und der unabhängige Daniel Schindler, Bankkaufmann.

Die Bestattung wieder unentgeltlich?

Der Memorialsantrag auf Wiedereinführung der Unentgeltlichkeit der Bestattung wird vom Landrat zur Ablehnung empfohlen. Die Auferlegung der Bestattungskosten an die Nachkommen war 2004 im Rahmen der damaligen Sparmassnahmen beschlossen worden. Die Behörden wollen davon nicht wieder abweichen. Es geht um rund 700 000 Franken. Gegen den Memorialsantrag werden auch die Abschaffung der Erbschaftssteuer und damit die Zumutbarkeit der Kosten für die Erben ins Feld geführt. Der Antragsteller, der Näfelser «Steinbock»-Wirt Paul Häusermann, wird sich im Ring zweifellos für sein Anliegen wehren.

Stündlicher Sprinter

Die fast 7 Millionen schwere Vorlage für die Einführung eines stündlichen «Glarner Sprinter»-Betriebs, womit zusammen mit anderen Linien der von vielen ersehnte Halbstundentakt möglich wäre, hat im Vorfeld fast allgemeinen Anklang gefunden. Aber sie hat zwei «Haken»: Kleine Reduktion bei gewissen Bus-Linien und nach wie vor kein Sprinter-Halt in Bilten. Praktisch verbunden mit diesem Geschäft ist der Beitritt zum Tarifverbund Ostwind, der günstigere Billettpreise verspricht, aber jährliche Kosten von rund 600 000 Franken verursacht.

Keine Ruhe um die Ruhetage

Das neue Ruhetagsgesetz regelt die erlaubten und nicht erlaubten Tätigkeiten an Sonntag und Allgemeinen Feiertagen. Es ist besonders streng bei den fünf hohen Feiertagen (Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag und Weihnachten). Die Junge SVP schlägt vor, auf ein Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an diesen fünf Tagen zu verzichten; die FDP möchte Geschäften in Tourismusorten (gemeint sind Braunwald und Elm) das Offenhalten von Läden an eben diesen Tagen erlauben. Die anderen Parteien wollen das Ruhetagsgesetz so annehmen (oder in Ruhe lassen), wie es der Landrat vorschlägt.

Wer beschliesst über die Lotteriegelder?

Das Lotteriegesetz hat im Landrat nur in einem Punkt zu Diskussionen geführt, nämlich zum Anteil von Kultur, Sport und Soziales am Lotteriefonds. Bisher betrugen gemäss Regierungsratsbeschluss diese Anteile an den insgesamt rund zwei Millionen Jahreseinnahmen: 62 Prozent für Kultur, 20 Prozent für den Sport und 18 Prozent für Fürsorge und Soziales.

Bei der Ausarbeitung des Gesetzes wurden vor allem Wünsche laut, dem Sport mehr Geld zuzuhalten und bei der Kultur zu kürzen. Der Landrat beschloss dann aber keinen neuen Schlüssel, legte aber im Gesetz fest, dass er selber auf Antrag des Regierungsrates die Anteile festlege.

Dieser Kompetenz erwächst nun Opposition: Die SP wie auch die CVP und FDP möchten die alleinige Kompetenz wie bisher beim Regierungsrat belassen. Der Historische Verein des Kantons Glarus, der sonst kaum politisiert, hat sich im gleichen Sinne geäussert.

Schulsozialarbeit

Die Einführung der Schulsozialarbeit auf Mitte 2013 – es sind sechs neue Stellen für 720 000 Franken geplant – gefällt gar nicht allen. Die SVP möchte sie auf die Oberstufe beschränken; die Junge SVP hält auch davon nichts und lehnt die Schulsozialarbeit genau so wie die BDP gänzlich ab. Man hörte u.a. die Meinung, die Schulsozialarbeit sei Aufgaben der für die Schulen verantwortlichen Gemeinden (erste Ansätze wurden gemacht)) und eben nicht des Kantons, der sich da nicht einmischen sollte. Es würde nicht verwundern, wenn die Vorlage verworfen oder wenigstens zurückgewiesen würde.

Zum Schluss die Hunde

Im neuen Tierschutz- und Tierseuchengesetz, das am Schluss der Landsgemeinde zu Sprache kommt, interessierten im Vorfeld nur die Hunde. Umstritten ist dabei das Haltungsverbot für Hunde «mit besonders hohem Gefährdungspotenzial». Die meisten Parteien halten dies für richtig, die Junge SVP möchte diese Hunde bloss einer Bewilligungspflicht unterstellen, desgleichen der Kantonale Tierschutzverein, der sich gegen ein Rasseverbot wehrt. Es ist anzumerken, dass in der Gesetzesvorlage jegliche Auflistung von gefährlichen Hunderassen fehlt; der Regierungsrat würde diese Liste, wohl in Zusammenarbeit mit dem Kantonstierarzt, erstellen. Umstritten ist auch die Bewilligungspflicht für das Halten von mehr als einem Hund. Auch da opponiert der Tierschutzverein, und die Grüne Partei beschloss zur ganzen Vorlage Stimmfreigabe.