Vorsorge ist besser als „löschen“

Die andauernde Hitze und Trockenheit hat im Kanton Glarus die Waldbrandgefahr erheblich ansteigen lassen. Auch die Gewitter von gestern Abend vermochten die Brandgefahr nicht zu entschärfen. Als Folge wird im Hinblick auf die Bundesfeiern ein vorsorgliches Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.



Feier ohne Knaller: Der Kanton spricht für den 1. August vorsorglich ein Verbot für Feuer und Feuerwerkskörper aus (Bildmontage: jhuber)
Feier ohne Knaller: Der Kanton spricht für den 1. August vorsorglich ein Verbot für Feuer und Feuerwerkskörper aus (Bildmontage: jhuber)

Bereits vor einigen Tagen haben die Fachstelle für Brandschutz und Feuerwehr und die Abteilung Wald des Departementes Bau und Umwelt von einer akuten Waldbrandgefahr berichtet. In den folgenden Tagen hat sich die Situation nicht geändert oder gar entschärft. Die Verantwortlichen haben sich aufgrund der aktuellen Situation und der schwer einzuschätzenden Wettervorhersage entschieden, ab sofort und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch für die Bundesfeiern vom 01. August ein vorsorgliches Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen.

Widerruf des Verbotes?

Um dieses Verbot in Hinblick auf die Bundesfeiern zu widerrufen, sind intensive Niederschläge nötig. Und zwar über einen längeren Zeitraum. Kurz Regenschauer und Gewitter – wie vergangene Nacht – sind nicht in der Lage die Waldbrandgefahr zu verringern. Sollte sich die momentane Situation in den nächsten zwei Tagen deutlich Entspannen, wird das Feuer- und Feuerwerksverbot kurzfristig überprüft. Eine allfällige Lockerung wird aber frühestens am Monat, 31. Juli 2006 via Medien bekannt gegeben. Die zuständigen Stellen appellieren an die Vernunft der Bevölkerung, diesem Entscheid unbedingt entsprechend Rechnung zu tragen. Wie Josef Gisler, Leiter Fachstelle, gegenüber glarus24 erklärt, gilt dieses Feuerverbot auch für die vielen, immer wieder bewunderten Höhenfeuer. „Wer entgegen des bestehenden Verbotes trotzdem ein Feuer entfacht oder Feuerwerk in den Himmel „schiesst“, geht ein grosses Risiko ein. Sollte er mit diesem Verhalten ein Feuer entfachen, muss er für die entstandenen Kosten vollumfänglich persönlich aufkommen. Wir rechnen aber mit der Vernunft der Menschen, den Vorsorge ist besser als „löschen.“

Verkauf von Feuerwerken

Erfreulich ist, dass viele Firmen sofort nach Bekanntgabe des Verbotes reagiert haben. Bei der MIGROS in Glarus wird, so Monika Gwerder, stellvertretende Geschäftsführerin, zurzeit noch Feuerwerk verkauft. Sollte aber das Verbot am 1. August bestehen bleiben, können die KundInnen die originalverpackten Feuerwerke bis zum 3. August zurückgeben. Gegen Vorzeigen des Kassenbons werden ihnen die Ausgaben zurückerstattet. Am Samstag früh – nach Rückkehr des Geschäftsführer – wird entschieden, ob generell auf den Verkauf von Feuerwerk verzichtet wird. Bei COOP im Wiggispark wurde sofort nach Eingang der Meldung der Verkauf von Feuerwerk gestoppt. Wie Herr Staeger, stellvertretender Geschäftsführer bei Bau und Hobby, mitteilt, können die KundInnen bei einem Verbot die Raketen, Vulkane etc. ebenfalls zurückgeben. Bei Vorlage des Kassenzettels werden ihnen die Kosten bis zum 2. August zurückerstattet.

„Ich bin nicht unbedingt ein Freund von generellen Verboten. Aber in Hinsicht auf die akute Waldbrandgefahr kann ich den Entscheid für ein vorsorgliches Feuer- und Feuerwerksverbot vollumfänglich verstehen. Ein solches Verbot nutzt aber nur dann, wenn auch die Bevölkerung sich daran hält. Die vielen freiwilligen Feuerwehrleute werden sicher lieber einen 1. August im Kreise der Familie oder Freunden feiern, als mit einem Löschfahrzeug in einen der Glarner Wälder zum Löschen zu fahren". Dies die Worte von Balz Jenny vom gleichnamigen Baugeschäft in Ennenda.

Sind wir also vernünftig, es werden noch viele 1. Augusttage kommen. Auch ohne Feuerwerk kann die Gründung der Eidgenossenschaft gefeiert werden. glarus24 wünscht einen schönen und brandfreien Bundesfeiertag.