Vorsorge- und Stiftungsaufsicht: Aufsichtsregionen in einer gemeinsamen Anstalt

Die Aufsichtsregionen der beruflichen Vorsorge und klassischen Stiftungen des Kantons Zürich und der Ostschweiz werden fusionieren. Der Kanton Glarus unterstützt diese Absicht grundsätzlich. Er erkennt aber die tatsächlichen Vorteile der Zusammenarbeit im Bereich der klassischen Stiftungen noch nicht.



Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)
Mitteilung Departement Volkswirtschaft und Inneres (zvg)

Die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) und die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (Osta) wachen über die zweckmässige Verwendung der beruflichen Vorsorgegelder. Die BVS tut dies in den Kantonen Zürich und Schaffhausen und die Osta in den Kantonen Glarus, beiden Appenzell, Graubünden, St. Gallen, Thurgau und Tessin. Im Weiteren sorgen die beiden Aufsichtsgremien dafür, dass die klassischen Stiftungen ihre Vermögen dem Stiftungszweck entsprechend verwenden.

Um eine zeitgemässe und einheitliche Aufsicht zu gewährleisten, werden die beiden Aufsichtsregionen zusammengelegt. Künftig nimmt eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Anstalt die Aufsicht wahr. Diese Zusammenlegung ist eine Reaktion auf die Entwicklung bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Arbeitgeber schliessen sich vermehrt Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen an und verzichten somit auf den Betrieb einer eigenen Pensionskasse. Dadurch nimmt der Bestand an Pensionskassen ab. Um den Erwartungen des Gesetzgebers gerecht zu werden, soll eine zeitgemässe risikoorientierte und einheitliche Aufsicht geschaffen werden.

Grundsätzlich für die Fusion

Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort grundsätzlich die Zusammenlegung. Er bemerkt aber, dass die Übertragung der Aufsicht über klassische Stiftungen des Kantons Glarus an die neue öffentlich-rechtliche Anstalt nicht vorgesehen sei. Deswegen sei es unklar, inwieweit die Aufsicht des Kantons über klassische Stiftungen von den neuen Strukturen profitieren könne. Der Kanton Glarus kann jedenfalls die fachlichen Kompetenzen bei der Aufsicht der klassischen Stiftungen sicherstellen und damit die lokalen Dienstleistungen sowie Arbeitsplätze sichern. Zusammenfassend stellt der Regierungsrat fest, dass die neue Vereinbarung im Wesentlichen der bestehenden Vereinbarung über die Aufsicht von Pensionskassen und Stiftungen in der Ostschweiz entspricht. Es liegt in der Zuständigkeit des Landrates die aktuell der Osta übertragenen Aufgaben mit einer neuen interkantonalen Vereinbarung einer anderen gemeinsamen Einrichtung des öffentlichen Rechts zu übertragen.