Vorsorgeauftrag – Gründe, die überzeugen

Unabhängig von der Anzahl an Lebensjahren kann der Fall eintreten, dass man nicht mehr eigenständig entscheiden kann, dass man das Schicksal also in fremde Hände zu übergeben hat, weil als Folge einer Erkrankung oder eines Unfalls die persönliche Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt ist. Derartiges ist für die Betroffenen und deren Angehörige einschneidend. Vorausschauend gibt uns das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht die Möglichkeit, selbst das Wesentlich so umfassend als immer möglich zu regeln. Margrit Brunner aus Glarus und der in Schwändi wohnhafte Daniel Spälti bieten Workshops an, in deren Verlauf umfassend und kompetent informiert und das Erstellen eines richtig abgefassten Vorsorgeauftrags dargelegt wird.



Daniel Spälti, Mitleiter des Workshops "Vorsorgeauftrag"
Daniel Spälti, Mitleiter des Workshops "Vorsorgeauftrag"

Unlängst fand einer dieser zwei Stunden umfassenden Workshops in der Landesbibliothek Glarus statt. Margrit Bruner war einst Geschäftsleiterin der Pro Senectute Glarus und ist Mitglied des Fachausschusses Docupass. Sie und Daniel Spälti, Fachmann für die Bereiche Vorsorge & -Aufträge führten ein. Mit der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag stehen zwei spannende Möglichkeiten zur Verfügung, die dann rechtlich relevant sind, wenn wir unser Leben nicht mehr eigenständig managen können. Wichtig und bedeutsam ist, dass alles erstellt ist, bevor eine eventuelle Urteilsunfähigkeit eintritt.

Margrit Brunner referierte energisch, sehr sachbezogen, Wesentliches und Notwendiges hervorhebend. Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind «Selbstbestimmungsinstrumente und eine geniale Chance», so die temperamentvoll argumentierende Margrit Brunner. Der Vorsorgeauftrag verleihe eine gewisse Sicherheit und Freiheit. Er muss entweder ganz und gar von Hand niedergeschrieben sein oder sonst beurkundet werden, also wie bei einem Testament. Am Workshop wird die ausführliche Version eines Vorsorgeauftrags im Detail vorgestellt und abgegeben und anhand vieler Beispiele erläutert. Das Original des Vorsorgeauftrags muss an einem sicheren Ort aufbewahrt sein. Nur das Original, nie Kopien, sind rechtsgültig anerkannt.

Die leiblichen Kinder haben laut neuem Kindes- und Erwachsenenschutzrecht kein Vertretungsrecht, deshalb können sie für ihre Eltern nur voll gültig handeln, wenn ein Vorsorgeauftrag besteht, indem zum Beispiel ein Kind als Vertreterperson eingesetzt wird. Auch Eheleute sind laut Gesetz nur eingeschränkt vertretungsberechtigt. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich sehr, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Auch wenn man einen Lebenspartner hat. Margrit Brunner mahnte, nach Möglichkeit nur eine, maximal zwei Personen für die drei Bereiche einzusetzen, die der Vorsorgeauftrag definiert. 

Der Vorsorgeauftrag ist so detailliert als immer möglich zu verfassen. Er hat nichts mit dem Testament zu tun. Im handschriftlich geschriebenen Vertrag darf nichts gestrichen werden, Änderungen sind als Zusatz anzuhängen. Dieses Papier erlischt mit dem Tod und verliert seine Gültigkeit.

Die Inkraftsetzung beginnt, wenn von ärztlicher Seite die Handlung- und Urteilsunfähigkeit per Attest bezeugt worden ist. Die KESB validiert dann den Vorsorgeauftrag, erklärt ihn also für gültig, wenn sie die per Gesetz definierten Abklärungen vorgenommen hat. Ist der Vorsorgeauftrag validiert, kann die Vertreterperson handeln und untersteht nicht mehr der KESB. Deshalb macht es durchaus Sinn, das Original des Auftrags bei dieser Stelle zu hinterlegen.

Zur Struktur des Vorsorgeauftrags

Margrit Brunner gab den Teilnehmenden ein Papier ab, das sehr klar gegliedert und fürs Ausfertigen absolut hilfreich ist. Nichts fehlt, angegeben ist, was unbedingt zum Auftrag gehört und was noch eingefügt werden soll, damit keine Zweifel oder Unklarheiten aufkommen.

Wichtige Punkte sind Personalien und Einleitung, Namen der beauftragten Personen und deren generelle Rechte, wie Vertretung in Rechtlichem, Entbindung von der Schweigepflicht, Sicherstellung der Wohnsituation, Wahrung der finanziellen Interessen, uneingeschränkte Vertretung betreffend Grundeigentum, Vollmacht in Bezug auf finanzielle Angelegenheiten, Beizug von Fachleuten, Öffnen der Privat- und Geschäftspost, Führen einer einfachen Buchhaltung, eventuell Erstellen eines Inventars alle Vermögenswerte bei der Übernahme des Auftrags, Entschädigungsfragen, Gültigkeitsbereich der Patientenverfügung.

Zusammenfassung

Es gab viele Fragen zu beantworten. Es wurde empfohlen, sich beim Erstellen genügend Zeit zu lassen, die Sache aber doch bald einmal an die Hand zu nehmen. Margrit Brunner munterte zu lustvollem Arbeiten auf, das Erstellen sei eine durchaus kreative Sache. Wichtig ist, dass nichts vergessen geht.

Es ist durchaus möglich, juristische Beratung und Beurkundung in Anspruch zu nehmen.

Die Workshops werden in relativ kurzen Abständen auch im kommenden Jahr – ab Januar – weitergeführt. Entsprechende Auskünfte erteilen Margrit Brunner Mail: margrit.brunner @bluewin.ch und Daniel Spälti: Mail: [email protected]