Vorstand der Glarner Handelskammer zum Raumplanungs- und Baugesetz

Die Glarner Handelskammer empfiehlt Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebern an der Landsgemeinde zum Thema Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes aufmerksam teilzunehmen. Dabei wird festgesetzt, in welcher Höhe die Mehrwertabgabe im Gesetz verankert sein soll. Der Abgabesatz von 20% des Mehrwertes, so wie es der Bund vorschlägt, genügt vollauf. Eine Abgabe soll nur bei neu definierte Bauzonen (unabhängig was für eine) anfallen.



(Archivbild: zvg)
(Archivbild: zvg)

Viele KMU’s in unserem Kanton haben über Generationen Landeigentum erarbeitet und erworben, um den langfristigen Fortbestand der Firma zu sichern. So sind strategische Ausrichtungen über viele Jahre möglich und sicheren so manchen Arbeitsplatz.

Zonenanpassungen sind je nach Tätigkeit einer Firma und somit die Nutzung der Liegenschaft notwendig.

Gesetzesänderungen dürfen für die Weiterentwicklung unseres «Werkplatzes» im Kanton Glarus kein Hemmschuh sein. So wünschen sich Arbeitnehmende wie auch Arbeitgeber Klarheit in dieser Sache, unabhängig in welcher Gemeinde eine Firma produziert. Regeln wir die Abgabe gemeinsam auf Stufe Kanton. Dabei sind die 20% Mehrwertabgabe genug und riskieren Sie mit dem Zusatz «mindestens» keine unnötige Verteuerung.

Das neu vorgeschlagene Kaufrecht zugunsten der Gemeinde greift zu tief in das Eigentum der Firma oder des Unternehmens. Die Vorlage sieht ein Kaufrecht zugunsten der Gemeinde bei Zonenänderungen einerseits, aber auch bei bestehenden Zonen andererseits vor. Dabei können Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt werden, falls unfreiwillig Landeigentum an die Gemeinde verkauft werden muss. Die öffentliche Hand hat genügend Möglichkeiten, um einer Hortung des Baulandes vorzubeugen, ein Kaufrecht aber geht entschieden zu weit.

Stimmen Sie an der Landsgemeinde den Anträgen in diesem Sinn zu, Sie unterstützen damit die Industrie und das Handwerk.