Wahlen: Freiwilliges Anmeldeverfahren für Kandidaturen

Im Kanton Glarus werden rechtzeitig gemeldete Kandidaturen bei Majorzwahlen künftig von der jeweiligen Wahlbehörde veröffentlicht. Damit erhalten die Stimmberechtigten einen besseren Überblick über die Kandidatinnen und Kandidaten.



Wahl an der Urne: Im Kanton Glarus werden rechtzeitig gemeldete Kandidaturen bei Majorzwahlen künftig von der jeweiligen Wahlbehörde veröffentlicht. • (Foto: Keystone)
Wahl an der Urne: Im Kanton Glarus werden rechtzeitig gemeldete Kandidaturen bei Majorzwahlen künftig von der jeweiligen Wahlbehörde veröffentlicht. • (Foto: Keystone)

Ob Ständerats-, Regierungsrats-, Nationalrats- oder Gemeinderatswahlen – gewählt ist im Kanton Glarus, wer an der Urne am meisten Stimmen erhält. Für solche Majorzwahlen auf kantonaler oder kommunaler Ebene gibt es künftig ein freiwilliges Anmeldeverfahren. Dabei werden alle Kandidaturen, die bis zu einem bestimmten Stichtag gemeldet wurden, von der jeweiligen Wahlbehörde auf der Website und im Amtsblatt öffentlich kommuniziert. Die Einführung des freiwilligen Anmeldeverfahren trägt zur besseren Übersicht und Information der Stimmberechtigten bei. Dabei werden im Wesentlichen die bundesrechtlichen Vorgaben für die Nationalratswahlen ins kantonale Recht übernommen.

Die Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Es bleiben weiterhin alle im Kanton Glarus stimmberechtigten Personen über 18 Jahre wählbar.

Vom freiwilligen Anmeldeverfahren nicht betroffen sind die Wahlen an der Landsgemeinde und an den Gemeindeversammlungen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Landratswahlen, die zwar auch an der Urne, aber nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporzwahlen) erfolgen. Dort gilt das bisherige Verfahren unverändert.

Datum für einen allfälligen zweiten Wahlgang

Am 22. Oktober 2023 finden die Wahlen in den National- und in den Ständerat statt. Für die Ständeratswahlen setzt der Regierungsrat den allfälligen zweiten Wahlgang vier Wochen nach dem ersten Wahlgang an – den Sonntag, 19. November 2023, und Vortage.