Wahlgesetz soll vereinfacht werden

Wahlvorschläge für den Landrat sollen nicht mehr von mindestens 10 Stimmberechtigten unterstützt werden müssen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, diese Regelung aus dem Gesetz über die politischen Rechte zu streichen und eine entsprechende Motion zu überweisen.



Eine künstliche Hürde auf dem Weg in den Landratssaal soll abgebaut werden • (Foto: Kanton Glarus)
Eine künstliche Hürde auf dem Weg in den Landratssaal soll abgebaut werden • (Foto: Kanton Glarus)

Zwei Landräte der Mitte verlangen in einer Motion eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Die Regelung, wonach ein Wahlvorschlag für den Landrat von mindestens zehn stimmberechtigten Personen aus dem Wahlkreis unterzeichnet werden muss, soll wegfallen.

Der Regierungsrat kommt wie die Motionäre zum Schluss, dass die Regelung aufgehoben werden kann, da ihr keine Bedeutung mehr zukommt. Auch die für die Kontrolle der Wahlvorschläge zuständigen Gemeindekanzleien begrüssen die Aufhebung dieser Unterschriftensammlung. Diese besteht seit der Einführung des Proporzwahlrechts im Kanton Glarus durch die Landsgemeinde im Jahr 1920. Sie wurde als Hürde für Juxkandidaturen eingeführt. Seit der Gemeindestrukturreform 2011 sind die Wahlkreise markant grösser geworden und weisen überall mehr als zehn Sitze auf. Damit erfüllen alleine die Kandidierenden einer Liste schon das Quorum an notwendigen Unterschriften für die Wahlvorschläge, womit die Bestimmung ins Leere führt. Zudem können Parteien sowie Gemeinden von administrativem Aufwand befreit werden. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Motion zu überweisen.

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.