Der Regierungsrat hat mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Februar 2020 die Programmvereinbarung Wald 2020–2024 beschlossen. Das BAFU hat die Kantone ersucht, auf Basis der Motion «Sicherstellung der nachhaltigen Pflege und Nutzung des Waldes» allfällig erforderliche zusätzliche Mittel einzugeben. Es sind Massnahmen zu fördern und finanziell zu unterstützen, die es den Waldeigentümern ermöglichen, einen gesunden, stabilen und klimafitten Wald zu erhalten.
Der Kanton Glarus sieht Änderungsbedarf in zwei Teilprogrammen:
Mehrbedarf beim Schutzwald
Gemäss der Programmvereinbarung 2020–2024 sind im Teilprogramm Schutzwald drei Programmziele festgelegt. Eines betrifft den Waldschutz. Der Kanton hat sich zu Leistungen im Umfang von 2,5 Millionen Franken verpflichtet. Nach zahlreichen Windwurfereignissen in den Jahren 2018–2020 sind die Schäden durch den Fichtenborkenkäfer massiv gestiegen. Alleine im Jahr 2020 sind für den Waldschutz Kosten von über 3 Millionen Franken angefallen. Das Ziel soll deshalb angepasst werden. Aufgrund der Prognosen wird beim BAFU ein Mehrbedarf für den Waldschutz von 2 Millionen Franken beantragt. Die zusätzlichen Investitionen für die Mehrleistungen im Schutzwald bedeuten für den Kanton Glarus Mehrausgaben von 1 Million Franken und eine Erhöhung der Bundesbeiträge um 800 000 Franken (2020–2024).
Minderbedarf bei der Waldbiodiversität
Gemäss dem Programmziel Förderung von Lebensräumen und Arten wurde die naturnahe Waldbewirtschaftung auf einer Fläche von 200 Hektaren in Sonderwaldreservaten festgelegt. Dieses Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht. Es werden bis 2024 lediglich 80 Hektaren umgesetzt. Die geringeren Investitionen für die Minderleistungen in der Waldbiodiversität bedeuten für den Kanton Glarus Minderausgaben von rund 880 000 Franken und eine Reduktion der Bundesbeiträge um 480 000 Franken (2020–2024).