Waldbrandgefahr – Entwarnung

Das vergangene Wochenende hat den lange ersehnten Niederschlag gebracht. So regnete es beispielsweise in Glarus zwischen Freitag und Montag 56 mm oder 56 Liter pro m². Damit ist zwar der ausgetrocknete Boden noch nicht so durchnässt wie man es sich gewünscht hätte, aber immerhin hat sich die staubtrockene oberste Bodenschicht gut benetzt. Dementsprechend ist auch das Risiko eines Waldbrandes deutlich gesunken. Was das Feuern im Freien anbelangt, kann somit im Kanton Glarus wieder zur Normalität übergegangen werden.



Entwarnung für Waldbrandgefahr dank Regen.
Entwarnung für Waldbrandgefahr dank Regen.

Dazu muss man aber wissen, was Normalität im Kanton Glarus bedeutet. Bei uns ist nämlich das Feuern im Wald generell verboten. So steht es in Art. 26 des kantonalen Waldgesetzes. Ausgenommen von diesem Feuerungsverbot sind lediglich jene Feuerstellen, die vom Waldeigentümer bewilligt sind. Das sind jeweils die gemauerten Feuerstellen, in deren unmittelbarer Nähe in der Regel auch Sitzgelegenheiten aufgestellt sind.

In der Trockenheit der vergangenen Wochen war aber nicht nur auf das bestehende Feuerungsverbot im Wald hingewiesen worden. Auch das Feuern in Waldesnähe war untersagt und ebenso das Anzünden von Feuerwerk und das Steigenlassen von Heissluftballons waren auf entsprechende Anfragen hin verboten. Solches ist nun wieder möglich, wobei sich von selbst versteht, dass nach wie vor im Umgang mit Feuerwerk in der Natur grösste Vorsicht geboten ist.

Für die Abteilung Wald, Fritz Marti, Kantonsoberförster.