«Was Angehörige von Menschen mit Demenz wissen sollten»

Der Glarner Anwalt Hardy Landolt hat ander Hauptversammlung der Alzheimervereinigung Glaranerland in Glarus referiert. Seine Botschaft: Rechtzeitig vorsorgen!



Recht im Alter: Hardy Landolt spricht in Glarus über Vorsorge und Rechtslage bei Betreuung und Urteilsunfähigkeit. (Bild zvg)
Recht im Alter: Hardy Landolt spricht in Glarus über Vorsorge und Rechtslage bei Betreuung und Urteilsunfähigkeit. (Bild zvg)

Das Nötige tun, solange man urteilsfähig ist. Denn «der Wendepunkt liegt bei der Urteilsfähigkeit», wie Hardy Landolt erklärt, Rechtsanwalt und Professor für Privat- und Sozialversicherungsrecht. Sie braucht man, um beispielsweise ein gültiges Testament zu schreiben. Ist man nicht mehr urteilsfähig, so braucht man für Rechtsgeschäfte eine gesetzliche oder selber gewählte Vertretung. Das erklärte Landolt in seinem Vortag, zu dem ihn die Alzheimervereinigung Glarnerland an ihrer Hauptversammlung eingeladen hat.

Vier wichtige Handlungen

Hardy Landolt empfiehlt alle vier Rechtsgeschäfte und mahnt: «Entscheiden Sie lieber zu früh als zu spät.» Nämlich solange man selber urteilsfähig ist, also Demenz vielleicht noch kein dringendes Thema ist. Er nennt: eine gewillkürte, also selbst erteilte Vollmacht, einen Vorsorgeauftrag, eine Patientenverfügung und ein Testament oder einen Erbvertrag. Man müsse aber auch die Begünstigung von Konkubinatspartner oder -partnerin bei der Pensionskasse regeln, erklärt Landolt weiter.

Kompliziert ist es bei den Gesetzen, welche die Betreuung von (Demenz-)Kranken und die Entschädigung dafür regeln. Weil Hilfe an nahe Angehörige auch als sittliche Pflicht betrachtet wird, entscheiden die Gerichte über Pflegeentschädigungen auch danach, wie nahe man verwandt ist.

Man solle das heikle Thema Geld besprechen, sagt Landolt. Er regt an, zeitnah einen Vertrag abzuschliessen, wenn man Pflegearbeit übernimmt. Damit wird ein fairer Lohn möglich. Nicht ratsam sei es hingegen, eine nachträgliche Entschädigung zu beziehen: «Es geht nicht, noch die Konti zu plündern vor dem Wechsel ins Altersheim.» Denn dann wird Verzichtsvermögen angerechnet und es werden allfällige Ergänzungsleistungen gekürzt. Wer zu wichtigen Lebensverrichtungen nicht mehr fähig ist, hat ein Recht auf eine zusätzliche Rente, die Hilflosenentschädigung, die diesen Lohn abdecken kann.