Was soll das, Frau Landesstatthalter?


Anfang Mai stellte Regierungsrat Benjamin Mühlemann sein Kulturförderungsprogramm für den Kanton Glarus vor. Wenige Tage später zeigt seine Kollegin Marianne Lienhard, was ihr Departement Volkswirtschaft und Inneres darunter versteht: Sie verbietet ein Konzert aufgrund von an den Haaren herbeigezogenen Begründungen*. Obwohl das Konzert am Vortag zu einem hohen Feiertag stattfinden soll, vor Mitternacht enden soll und demnach nicht verboten ist, wird dem Veranstalter eine Busse in vierstelliger Höhe angedroht, weil die Art des Konzertes («Rockmusik!») und das daraus abgeleitete «Besucherverhalten» sowie damit verbundene mutmassliche «Emissionen» einen hohen Feiertag «voraussichtlich tangiere». Mit anderen Worten: Grund für das Veranstaltungsverbot sind ein paar Dutzend Leute, die nach Mitternacht nach Hause gehen, die meisten zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem Nachtbus. – Nota bene noch immer zu einer Zeit, wo «normaler Barbetrieb auch an hohen Feiertagen zulässig» ist.

Das alles ist etwa gleich absurd, als würde die Polizei an der Autobahnauffahrt eine Tafel «Radarkontrolle» aufstellen, dann selektiv Fahrzeuge stoppen und im Falle einer Weiterfahrt mit hohen Bussen drohen. Dies mit der Begründung, der Fahrer könnte voraussichtlich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen tangieren, zumal er einen Racing-Streifen auf seiner Kühlerhaube habe, Zigaretten rauche, tätowiert sei und erst noch Rockmusik im Radio höre. Und zudem herrsche auf der Autobahn Rückenwind! – Letzteres ist gar nicht so weit hergeholt, denn einen zentralen Faktor erwähnt Marianne Lienhard nicht für die Beurteilung, ob ein hoher Feiertag voraussichtlich tangiert werde: Das Wetter! Jeder weiss: Wenn es schön warm ist, bleiben die Leute auch am Vorabend hoher Feiertag nachts lange draussen – und machen oft Lärm. Dagegen sind Veranstalter, auch Restaurantbesitzer, Betreiber von Bahnhöfen oder Stadtparks meist machtlos.

In Bern feierten am Pfingstsonntag auf Einladung der Stadt Tausende den Gewinn Fussballmeisterschaft. In Zürich wurde flächendeckend eine Freinacht bewilligt für den Fall, dass die Schweiz Hockey-Weltmeister wird. Und in Glarus wird am Vortag ein Konzert verboten, damit am folgenden hohen Feiertag genügend Ruhe herrscht, um verzückt den Tausenden von Motorrad- und Autofahrern zu lauschen, welche auf ihrem Pfingstfährtli Ruhe und Erholung finden.

Das Tanzverbot war schon 2012 umstritten. Junge Parteikollegen von Marianne Lienhard argumentierten an der Landsgemeinde: Den Jungen alles zu verbieten, zeuge keineswegs von einem fortschrittlichen Kanton, wie Glarus so gerne dargestellt werde. – Abwanderung verhindern heisse auch, der Jugend nicht immer alles zu verbieten, sondern ihr etwas zu bieten, das im Übrigen niemanden schmerze. Damals wurde dieser Antrag auf Streichung des Tanzverbots abgelehnt. Wenn aber die Umsetzungspraxis des Tanzverbots wie im aktuellen Fall mit hanebüchenen Argumenten noch massiv verschärft wird, dann gehört es gestrichen. Möglichst schnell durch einen Memorialsantrag.

Andi Maerz, Glarus

* Marianne Lienhard beantwortete eine entsprechende Anfrage zum Konzertverbot schriftlich.
Sie kann abgerufen werden unter www.maerz.gl