Wasser und Abwasser zurückgestellt

An der zweiten Gemeindeversammlung von Glarus Süd wurde die Wasser- und die Abwasserverordnung zurückgewiesen. Angenommen wurden dagegen noch einigen Diskusionen Die Personal- und die Besoldungsverordnung. Ganz reibungslos ging die Verordnung über die Abfallbeseitigung durch.



Die Personal- und die Besoldungsverordnung wurden angenommen. (Bild: jhuber)
Die Personal- und die Besoldungsverordnung wurden angenommen. (Bild: jhuber)

Als erster stellte Ständerat Pankraz Freitag den Antrag auf Zurückweisung bei der Verordnung über die Wasserversorgung. Als Grund nannte er das Fehlen finanzieller Grundlagen und die Auswirkungen. Auch die weiteren Votanten betonten dies führten, jedoch auch einige inhaltliche Fehler und Mängel an. Die Schwierigkeit der Projektgruppe bestand bei dieser Verordnung darin, dass aus bisher 13 verschiedenen und gross abweichenden Verordnungen aus den bisherigen Gemeinden eine übergreifende und allumfassende Verordnung geformt werden musste. Einige Punkte, wie die Gebühren, sollten später vom neuen Gemeinderat bestimmt werden. Die Versammlung war jedoch deutlich dagegen und stimmte für Zurückweisung, damit zu einem späteren Zeitpunkt darüber besprochen werden kann. „Dazu gehören jedoch zwingen Zahlen!“ betonte Fridli Luchsinger. Anschliessend wurde auch die Verordnung über die Abwasserbeseitigung zurückgewiesen.

Viele Anträge – kaum Änderungen

Vor diesen Zurückweisungen haben die rund 400 Anwesenden bereits zwei Verordnungen abgesegnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, da beide Verordnungen bis zum 30. Juni von allen Gemeinden vorliegen müssen. Zwar wurden zahlreiche Anträge zur Personalverordnung und zur Besoldungsverordnung gestellt, jedoch folgte man mehrheitlich dem Memorial und der Projektgruppe. Vor allem die Themen Urlaub und Lohn waren im Fokus. Ein Raunen ging durch die Turnhalle in Schwanden als bekannt wurde, dass bisher nicht klar ist, welche Berufe und Anstellungen in welchen Lohnbändern aufgenommen werden. Die Abstimmung über diesen Punkt war so auch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Da aber in den anderen Gemeinden und im Kanton die gleichen Lohnbänder festgesetzt sind, wurde der Artikel angenommen. Genau wie die Entschädigung für den Gemeindepräsidenten und die Mitglieder des Gemeinderats. Geändert wurde jedoch der Ansatz für die Treueprämien. Anstatt einen Fixbetrag für die Dienstjubiläen, wird die Prämie anhand des Jahresgehalts ermittelt. Unverändert bleibt jedoch die Regelung des Übertritts in den Ruhestand. Die ordentliche Pensionierung geschieht mit erreichen des 63. Lebensjahrs, ab den Erreichen des 60. Altersjahrs kann man frühzeitig in den Ruhestand gehen.

Ebenfalls im Fokus des Interesses waren die Ferien und die Feiertage. Auf Antrag von Kurt Reifler bestimmte das Plenum folgende Feiertage als bezahlt: 2. Januar, Pfingstmontag und die Nachmittage des 24. Und 31. Dezember. Ebenfalls diskutiert wurde der unbezahlte Urlaub ohne jedoch Änderungen durchzubringen.

Abfallbeseitigung reibungslos

Schon deutlich nach zehn Uhr wurde sehr rasch die Verordnung über die Abfallbeseitigung bewilligt. Nur zwei keine Änderungen wurden hier angebracht. Knapp nach elf Uhr konnte der Gemeindepräsident von Schwanden Thomas Hefti die zweite Gemeindeversammlung schliessen. Eine Versammlung, welcher rasch und umsichtig leitete, welche aber auch zum regen Meinungsaustausch und Diskusionen genutzt wurde. Die geplante Versammlung vom 10. Juni findet nicht statt, da bis dann die beiden zurückgewiesenen Verordnungen noch nicht überarbeitet werden können.