«Wasserkraft soll mehrheitlich in öffentlicher Hand bleiben»

Regierungsratssitzung 11. Februar • Der Regierungsrat nimmt Stellung zu einer Interpellation über den Umbau der Axpo-Holding und dem Verbleib von Wasserkraft in Schweizer Hand.



(Bild: axpo zvg)
(Bild: axpo zvg)

Am 28. Oktober 2019 reichten die Landratsfraktionen der SVP und der SP eine Interpellation zum Umbau der Axpo-Holding ein: «Verbleib von Wasserkraft und Netz in Schweizer Hand». Darin fordern sie, dass der aktuell vorliegende Entwurf eines Aktionärsbindungsvertrags und einer Eignerstrategie nachgebessert werden müssen: Wasserkraft und Netz müssten in Schweizer Hand bleiben. Zudem sei der vorgeschlagene automatische Ablauf der Eignerstrategie abzulehnen.

Stellungnahme der Regierung

Der Vertrag zwischen den Kantonen Aargau, Glarus, Zürich, St. Gallen, Thurgau, Schaffhausen, Schwyz (später ausgeschieden), Appenzell Ausserrhoden und Zug betreffend Gründung der Gesellschaft der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG (NOK-Gründungsvertrag) aus dem Jahr 1914 ist nur noch beschränkt umsetzbar. Mit einem neuen Vertragswerk bestehend aus Aktionärsbindungsvertrag (ABV), Eignerstrategie und Statuten wollen die Eigentümer (Kantone und Kantonswerke) die Axpo Holding AG (Axpo) in einem dynamischen Umfeld stärken. Die Aktionäre haben während rund zweieinhalb Jahren Verhandlungen zu diesem neuen Vertragswerk geführt. Dabei galt es, die zum Teil unterschiedlichen Interessen der Parteien (z.B. Kantone mit oder ohne Kantonswerk) abzustimmen. Das nun vorliegende Vertragswerk stellt einen von allen Beteiligten getragenen Kompromiss dar. Die vom Kanton Glarus eingebrachten Anliegen wurden berücksichtigt.

Der Regierungsrat beantwortet die Fragen der Interpellanten wie folgt:

Unterstützt der Regierungsrat die Forderung nach dem Verbleib der Wasserkraft und des Stromnetzes in öffentlicher Schweizer Hand?

In der Eignerstrategie wurde festgehalten, dass die Stromnetze und die Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben. Die Axpo besitzt in der Schweiz Anteile an über 60 Wasserkraftwerken oder Kraftwerkgesellschaften mit Jahresproduktionen von weniger als einer bis über tausend Gigawattstunden und Anteilsgrössen von 13,3 bis 100 Prozent. Zudem ist in der Schweiz ein überregionales Verteilnetz von etwa 2200 km Länge im Eigentum der Axpo. Die Anforderungen zum Eigentum an Wasserkraft und Stromnetzen sind ein Kompromiss zwischen der Möglichkeit des Verkaufs oder Abtausches von kleinen Kraftwerken, Anteilen daran oder einzelnen Leistungen und dem Bestreben, den Grossteil des bisherigen Wasserkraftpotenzials und des Netzes im öffentlichen Besitz zu behalten.

Der Regierungsrat unterstützt die Vorgabe, wonach die von der Axpo gehaltenen Anteile an Netzen und Wasserkraft mehrheitlich direkt oder indirekt im Eigentum der öffentlichen Hand bleiben müssen.

Kennt der Regierungsrat die Stellungnahmen der anderen Kantone zu diesen Forderungen?

In verschiedenen Kantonen (St. Gallen, Zürich, Schaffhausen) wurden gleichlautende Erklärungen oder Vorstösse eingereicht. Das politische Gremium der Aktionäre hat an einer Sitzung im März 2019 der Eignerstrategie sowie den erwähnten Vorgaben zu den Besitzverhältnissen zugestimmt. Die Partner können das Vertragswerk nun annehmen oder ablehnen. Allfällige Anpassungen an den Dokumenten sind aber im gegenwärtigen Verfahrensablauf nicht mehr vorgesehen, weil dies Neuverhandlungen bedingen würde. Einige Partner haben den Änderungen bereits zugestimmt (z. B. Kanton Thurgau, St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke und Kantonswerke von Zürich und Aargau), andere sind mitten im Entscheidprozess. Insbesondere die Eignerstrategie wird künftig regelmässig überprüft. Anpassungsvorschläge werden im politischen Gremium der Aktionäre diskutiert.

Wann gedenkt der Regierungsrat die Öffentlichkeit über die geplanten vertraglichen Modalitäten zu informieren?

Im Kanton Glarus ist der Landrat für die allfällige Aufhebung des «NOK-Gründungsvertrages» zuständig. Der Regierungsrat wird dem Landrat in den nächsten Monaten einen entsprechenden Antrag vorlegen. Für die Beratung werden ihm auch die relevanten Dokumente, namentlich der Aktionärsbindungsvertrag, die Eignerstrategie und die Statuten vorgelegt.