Wasserqualität in Glarner Badeanlagen: Rund ein Drittel beanstandet

Betreiber von öffentlichen Bädern sind gesetzlich verpflichtet, die Qualität ihres Badewassers zu gewährleisten. Die amtlichen Kontrollen zeigen, dass noch Verbesserungsbedarf besteht.



Betreiber von öffentlichen Bädern müssen wirksamere Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Badewasser in Ordnung ist • (Foto: iStock)
Betreiber von öffentlichen Bädern müssen wirksamere Massnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Badewasser in Ordnung ist • (Foto: iStock)

Um die Badegäste vor schädlichen mikrobiologischen und chemischen Einflüssen zu schützen, werden Grenzwerte festgelegt, die regelmässig im Rahmen der Selbstkontrolle überwacht werden müssen. Im Jahr 2023 fand eine amtliche Überprüfung der Selbstkontrolle in 127 Bündner und Glarner Hotels, Stockwerkeigentümergemeinschaften und kommunalen Hallenbädern statt. Dabei überprüfte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) in 189 Schwimm- und Badebecken den PH-Wert und den Chlorgehalt. Zusätzlich wurde das Badewasser auf Desinfektionsnebenprodukte und Mikroorganismen untersucht. Von 189 Proben wurden 77 (41%) wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Anforderungen beanstandet. Im Kanton Glarus wurden 16 Proben in 11 Bädern erhoben. Fünf Proben aus vier Bädern erfüllten nicht alle gesetzlichen Anforderungen an Badewasser.

Zu Massnahmen verpflichtet 

Die Beanstandungen in den beiden Kantonen betrafen 48 Prozent aller überprüften Betriebe – darunter 51 Prozent der Hotelbäder, 37 Prozent der Bäder im Stockwerkeigentum und 33 Prozent der Hallenbäder. Am häufigsten wurde der Chlorgehalt beanstandet. Obwohl keine unmittelbare Gesundheitsgefahr bestand, zeigen die Ergebnisse einen Mangel an guter Verfahrenspraxis. Als Konsequenz müssen die Verantwortlichen nun wirksame Massnahmen zur Sicherstellung einwandfreien Badewassers vorlegen.