Weitere 6,45 Millionen für kantonale Härtefälle aus Steuerreserven vorgesehen

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den bestehenden kantonalen Härtefallfonds zusätzlich mit 6,45 Millionen Franken aus Steuerreserven zu äufnen. Die Massnahme wird der nächsten ordentlichen Landsgemeinde unterbreitet.



Härtefallfonds soll geäufnet werden (Bild: iStock)
Härtefallfonds soll geäufnet werden (Bild: iStock)

Der Spezialfonds für kantonale Härtefallunterstützungen wird mit weiteren 6,45 Millionen Franken geäufnet. Der Totalbestand beträgt damit 10,75 Millionen Franken.

Der Landrat hat Mitte Dezember 2020 beschlossen, den bestehenden Fonds zur vorübergehenden Unterstützung von Selbstständigerwerbenden zum kantonalen Härtefallfonds nach der COVID-19-Härtefallverordnung umzuwidmen und zusätzlich mit 1,9 Millionen Franken aus den Steuerreserven zu äufnen. Zwei Tage später haben die eidgenössischen Räte nochmals gewichtige Änderungen gegenüber der Vernehmlassungsfassung beschlossen und die finanzielle Unterstützung des Bundes erhöht. Weil die Kantone vorleistungspflichtig sind, bedarf es nun zusätzlicher Finanzbeschlüsse.

Neue Bundesbeteiligungen

Während sich der Bund an der ersten Tranche im Gesamtbetrag von 400 Millionen Franken zu 50 Prozent und bei der zweiten Tranche im Gesamtvolumen von 600 Millionen Franken zu 80 Prozent an den Unterstützungen beteiligt, gilt für die dritte Tranche von 750 Millionen Franken eine Bundesbeteiligung von 66 Prozent. An der vierten Tranche haben sich die Kantone nicht zu beteiligen. 

Kantonaler Mittelbedarf

Für den Kanton Glarus ergibt sich bei einem Anteil von 0,43 Prozent am Gesamtvolumen von 2,5 Milliarden Franken ein maximaler Mittelbedarf im Umfang von 10,75 Millionen Franken bzw. aktuell ein zusätzlicher Bedarf im Umfang von 6,45 Millionen Franken. 

Bisherige Härtefallunterstützungen im Kanton Glarus

Bisher wurden insgesamt neun Anträge eingereicht und davon vier gutgeheissen. Insgesamt wurden damit per 13. Januar 2021 Auszahlungen in der Höhe von 1,2 Mio. Franken veranlasst. Der Fondsbestand beträgt zu diesem Datum noch knapp 3 Millionen Franken.

Bedingungen wurden gelockert

Der Bund hat die Bedingungen, unter welchen ein Unternehmen Anrecht auf Härtefallgeld hat, noch einmal gelockert und die Bemessung der Hilfen angepasst. Die wichtigsten Änderungen dazu sind zu finden auf der Website des Bundesrates.

Keine Einschränkung auf einzelne Branchen

Der Bund verzichtet auf eine Einschränkung auf bestimmte Branchen. Allerdings bleibt die Umsetzung der Härtefallregelung Sache der Kantone, denen es freisteht, ihre Unterstützung auf bestimmte Branchen zu beschränken. Aktuell ist allerdings nicht ersichtlich, dass einzelne Branchen ausgenommen werden sollten. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass Unternehmen unterstützt werden können, sobald sie die Voraussetzungen der Härtefallverordnung erfüllen.

Rechtliches

Analog zur Beschlussfassung vom 16. Dezember 2020 beschliesst der Landrat diese zusätzliche Dotierung des Spezialfonds für Härtefallunterstützungen wegen ihrer Dringlichkeit anstelle der Landsgemeinde, mit Gültigkeit bis zur nächsten ordentlichen Landsgemeinde. Diese hätte, soweit bis dahin noch nicht der gesamte Fonds verwendet ist, über den Restbestand oder zusätzlich benötigte Mittel zu beschliessen. Über bereits eingesetzte Mittel ist nicht mehr zu befinden.