Weitere Corona-Unterstützung für Unternehmen geregelt

Die weitere Unterstützung für Unternehmen aufgrund der Coronavirus-Pandemie wird geregelt. Der Regierungsrat verabschiedet die entsprechende Änderung der Verordnung zum Spezialfonds Härtefallunterstützungen für Unternehmen.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Den Kantonen stehen neue Mittel für die Härtefallunterstützung der Unternehmen zur Verfügung, welche der Bund zu insgesamt rund 80 Prozent tragen wird. In der Wintersession 2021 hat das Parlament die gesetzliche Grundlage für die kantonalen Härtefallprogramme verlängert. Gestützt darauf können auch im Kanton Glarus ab dem 4. April 2022 neue Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Coronabeschränkungen beantragt werden. Mit diesen Massnahmen hilft der Kanton den Unternehmen, die ungedeckten Kosten in der ersten Jahreshälfte 2022 abzufedern.

Voraussetzungen

Neu müssen die Unternehmen von den Folgen der Coronavirus-Pandemie im ersten Halbjahr 2022 direkt betroffen sein, ungedeckte Kosten aufweisen und bereits im 2021 als Härtefälle gegolten haben. Im Jahr 2022 werden nur noch Unternehmen unterstützt, welche in den Geschäftsjahren 2020 und 2021 in der Summe einen Verlust hinnehmen mussten. Für die Unterstützung gilt eine Beschränkung auf folgende Branchen: Events, Gastronomie und Hotellerie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Reiseanbieter, Schausteller, Sportanlagen inkl. Fitnesscenter, touristische Betriebe.

Antragstellende Firmen verpflichten sich, spätestens im Herbst 2022 einen Halbjahresabschluss für das erste Semester 2022 nachzureichen. Positive Halbjahresabschlüsse ziehen eine Rückerstattung des Unterstützungsbeitrages nach sich.

Nachdem die Landsgemeinde 2021 einen Kredit von insgesamt 40 Millionen Franken bewilligt hatte, wovon bis dato rund 21 Millionen Franken beansprucht wurden, stehen aktuell und nach geschätztem Bedarf genügend Mittel zur Verfügung.

Anträge können ab dem 4. April 2022 gestellt werden unter: www.gl.ch/coronahilfen.