Weiterhin tiefe Sozialhilfequote und wenig Fälle mit Alimentenbevorschussung

2018 bezogen 1,9 Prozent der Glarnerinnen und Glarner Leistungen aus der Sozialhilfe. Die kantonale Sozialhilfequote bleibt auf einem tiefen Stand, auch wenn sie leicht um 0,1 Prozentpunkte steigt. Sie liegt damit deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt von 3,3 Prozent. Die Quote der Alimentenbevorschussung erreicht einen neuen Tiefstand. Die Ablösung aus der Sozialhilfe schaffen im Kanton Glarus 30,1 Prozent der Bezüger. Dies zeigen die neuesten Zahlen der Schweizerischen Sozialhilfestatistik.



615'000 Personen sind in der Schweiz von Armut betroffen. (Foto: Christof Schürpf/Keystone)
615'000 Personen sind in der Schweiz von Armut betroffen. (Foto: Christof Schürpf/Keystone)

Im Jahr 2018 bezogen im Kanton Glarus 759 Personen Sozialhilfe. Das sind 39 Personen mehr als im Vorjahr. Da die Bevölkerung in diesem Zeitraum nur minimal zugenommen hat, steigt die Sozialhilfequote zwischen 2017 und 2018 von 1,8 auf 1,9 Prozent. Damit liegt die Quote weiterhin unter dem langjährigen kantonalen Schnitt von 2 Prozent. Vom Anstieg betroffen sind Personen mit Schweizer wie auch mit ausländischer Staatsbürgerschaft, Männer und Frauen.

Risikogruppen unverändert

Die Bevölkerungsgruppen, welche gemessen an ihrem Anteil an der Glarner Bevölkerung besonders häufig Sozialhilfe beziehen, bleiben auch im Jahr 2018 unverändert: Dies sind Geschiedene sowie Ausländerinnen und Ausländer. Gefährdet sind auch Alleinerziehende, besonders solche in Haushalten, die aus einer einzelnen erwachsenen Person und mehreren Kindern bestehen.

Alimentenbevorschussung sinkt weiter

Die sogenannte Alimentenbevorschussung ist eine bedarfsabhängige Leistung, bei der der Kanton Alimenten, die vom Ex-Partner oder der Ex-Partnerin nicht bezahlt werden, übernimmt. In den Jahren 2014 und 2015 lag die entsprechende Quote im Kanton Glarus noch über dem schweizerischen Durchschnitt. Seit 2016 befindet sie sich unter dem Landesdurchschnitt. Die neuesten Zahlen für das Jahr 2018 zeigen, dass die Quote nochmals gesunken ist, von 0,43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 0,39 Prozent. Damit liegt sie auf einem neuen Tiefstand. Die Verstärkung der Inkassohilfe scheint sich auszuzahlen. Die Inkassohilfe unterstützt Anspruchsberechtigte bei der Geltendmachung von Alimentenschulden.

Erfolgreiche Ablösungen von der Sozialhilfe

Unter Ablösequoten wird die Anzahl abgeschlossener Sozialhilfefälle verstanden. Abgeschlossen wird ein Sozialhilfefall erst, wenn mehr als sechs Monate keine Sozialhilfe mehr ausbezahlt wurde. Bei kürzeren Unterbrüchen wird der Fall weitergeführt. Daher wurden die hier aufgeführten Quoten erst für das Jahr 2017 berechnet, denn für 2018 liegen aufgrund dieser Sechs-Monate-Frist noch keine definitiven Zahlen vor. Die Ablösequote im Kanton Glarus lag für das Jahr 2017 bei 30,1 Prozent. Vergleichszahlen liegen noch nicht vor. Die Resultate für die gesamte Schweiz werden Ende Jahr publiziert.

Den Sprung aus der Sozialhilfe schaffen vor allem Personen, die mit Nicht-Sozialhilfebeziehenden im selben Haushalt wohnen, sowie Paare ohne Kinder. Schwerer fällt dies alleinlebenden Personen, Alleinerziehenden und Paaren mit Kindern. Junge (bis 25 Jahre) und ältere Personen (ab 65 Jahren) haben überdurchschnittlich hohe Ablösequoten. Letztere unter anderem, weil sie aus dem Zuständigkeitsbereich der Sozialhilfe fallen. Ausländerinnen und Ausländer können sich im Kanton Glarus leicht besser aus der Sozialhilfe ablösen als Schweizerinnen und Schweizer.

Die Ablösequote der erwerbsfähigen Personen (15- bis 65-Jährige) beträgt 29,4 Prozent. Bei 9,2 Prozent hat sich die Erwerbssituation verbessert, sodass diese nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen sind und bei weiteren 9,2 Prozent wird die Existenzsicherung durch andere Sozialleistungen abgedeckt. Die restlichen 11 Prozent setzen sich aus diversen Beendigungsgründen zusammen.