Welche Bedeutung hat die Waffen-Initiative für Sportschützen und Jäger?


Die Befürworter behaupten, dass weder die Sportschützen noch die Jäger durch die Initiative irgendwie behindert werden und lediglich einen Bedürfnis- und Fähigkeitsnachweis erbringen müssten.
Bei solchen Behauptungen merkt man, dass die Initianten vom Schiesssport oder von der Jagd wenig Ahnung haben. Wer den Initiativtext liest, erfährt aber Folgendes: Solange ein Jäger auf die Jagd geht und Revierpächter ist oder ein Patent gelöst hat, kann dieser Nachweis erbracht werden. Und wie sieht es mit dem Bedürfnisnachweis aus, wenn jemand wegen Auslandaufenthalt oder aus anderen Gründen ein paar Jahre auf die Jagd verzichten muss oder wenn er alters- oder krankheitshalber nicht auf die Jagd gehen kann? Dann müssten die Waffe eingezogen werden? Es ist anzunehmen, dass diese Waffen dann vom Staat vergütet werden? Das könnte aber dem Steuerzahler teuer zu stehen kommen! Begründung: Im Laufe der Jahre kaufen sich die meisten Jäger so die eine oder andere (immer teurere) Waffe dazu. Um ein Wild zu schiessen braucht es bekanntlich aber nur eine Waffe. Wenn eine Waffe genügt, könnte vermutlich auch nur für eine Waffe der Bedürfnisnachweis erbracht werden. Wie aber sieht es aus, wenn jemand in verschiedenen Kantonen auf die Jagd gehen möchte. Da sind verschiedene Kaliber und darum auch verschiedene Waffen vorgeschrieben. Wer beispielsweise im Kanton Glarus und im Kanton Graubünden auf die Jagd gehen will, braucht zwei verschiedene Waffen. Dann sind die Unterschiede von Büchsen (Kugelwaffen) und Schrotflinten, welche auf der Hochwild- resp. der Niederwildjagd vorgeschrieben sind. Dann sind die Kombiwaffen, welche im Revier oder neuerdings auf der Rehwildjagd eingesetzt werden. Wer es sich leisten konnte oder kann hat meistens noch eine oder mehrere «Sonntags- oder Schmuckwaffen» von teilweise mehreren Zehntausend Franken. Jetzt kann man sich fragen, wie das mit dem Bedürfnis aussehen würde.
Genauso sieht es bei den Sportschützen aus. Da braucht es zuerst einmal eine Waffe mit «Schussbild», am liebsten mit einem Hunderter. Zuerst schaut man da auf die Funktionalität und den Lauf der Waffe. Mit den Jahren könnte man sich eine teurere und modernere Waffe leisten und kauft sich eine solche. Auf die alte, mit der man so gut getroffen hat, möchte man aber nicht verzichten. Wie sieht es dann mit dem Bedürfnis aus? Wird dann die eine oder andere Waffe auch eingezogen resp. vom Staat zurückgekauft? Das Bedürfnis würde ja nur eine einzige Waffe umfassen. Man macht somit den mündigen zum unmündigen Bürger und das Bedürfnis wird nun vom Staat festgelegt. Verbessert wird nichts, aber wir sind um ein Freiheitsrecht ärmer.