Widerhandlung gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV1

Am Mittwoch, 19. Mai 2021, 09.00 Uhr, wurde auf der Autobahn A3 in Mollis, anlässlich einer Schwerverkehrskontrolle ein polnischer Lieferwagen mit Anhänger angehalten und kontrolliert. Die Fahrzeugkombination unterliegt der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV1.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Die Kontrolle ergab, dass der 23-jährige Lenker schwerwiegende Widerhandlungen begangen hatte, indem er zeitweise ohne gesteckte Fahrerkarte im Fahrtenschreiber unterwegs gewesen war, so auch am Kontrolltag. Der Fahrer war anlässlich seiner Einreise in die Schweiz bereits während rund 15 Stunden ununterbrochen hinter dem Steuer. Dabei hatte er rund 1100 Kilometer zurückgelegt und sein Fahrzeug lediglich während insgesamt 15 Minuten gestoppt.

Die Weiterfahrt wurde dem Lenker nach Absolvierung der vorgeschriebenen täglichen Ruhezeit sowie der Hinterlegung einer Bussenkaution gestattet. Zudem muss er mit der Aberkennung seines ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen.