Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz SVG

Am Freitag, 13. August 2021, 15.15 Uhr, wurde auf der Autobahn A3 in Mollis ein österreichisches Sattelmotorfahrzeug bei einer Schwerverkehrskontrolle angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurden damals Verstösse gegen die Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV1 festgestellt.



(Symbolbild: zvg)
(Symbolbild: zvg)

Beim 36-jährigen Chauffeur wurde zudem ein Atemlufttest durchgeführt, welcher positiv ausfiel. Aufgrund dieses Umstandes wurde eine Blutprobe angeordnet, um den Blut-Alkoholwert zum Zeitpunkt der Einreise in die Schweiz zu ermitteln.

Die Analyse ergab, dass beim Lenker zum Zeitpunkt der Einreise in Stein Bad Säckingen um 09.55 Uhr eine Blut-Alkoholkonzentration von mind. 1,09 und max. 2,04 Gewichtspromille vorlag. Zum Zeitpunkt der Kontrolle hatte er noch mind. 0,55 Gewichtspromille Rest-Alkohol im Blut.

Der Chauffeur war für eine Speditionsfirma vollbeladen mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen unterwegs. Er hatte das Sattelmotorfahrzeug in fahrunfähigem Zustand gelenkt. Der Beschuldigte musste eine Bussenkaution hinterlegen und der Führerausweis wurde ihm vor Ort abgenommen. Für den Weitertransport musste die Firma einen Ersatzchauffeur organisieren.