Wie der Energiefonds genutzt werden soll

Der Regierungsrat beschliesst eine Änderung in der Energiefondsvollzugsverordnung. Darin werden die Vorgaben für den Energiefonds geregelt. Die Landsgmeinde 2022 erhöhte die Alimentierung um 24 Millionen Franken.



Solaranlagen mit erhöhter Winterstromproduktion sollen mit Beiträgen aus dem Energiefonds gefördert werden • (Foto: Keystone-SDA)
Solaranlagen mit erhöhter Winterstromproduktion sollen mit Beiträgen aus dem Energiefonds gefördert werden • (Foto: Keystone-SDA)

Die Landsgemeinde 2022 beschloss, 24 Millionen Franken in den Energiefonds einzulegen. Damit soll die Energieförderung sichergestellt sowie das Förderprogramm um neue Förderbereiche erweitert werden. Die Anzahl der bewilligten Fördergesuche stieg in den letzten Jahren stark an, während der Anteil der Bundesmittel stark abnimmt. Deshalb ist nur ein punktueller, moderater Ausbau der Fördermassnahmen möglich:

Höhere Förderbeiträge für die Sanierung der Gebäudehülle

Es ist eine zeitlich befristete Erhöhung der Förderbeiträge für die Gebäudehülle sowie eine moderate Erhöhung der Beiträge für Energieberatung vorgesehen. Eine gute Wärmedämmung bei Gebäuden trägt wesentlich dazu bei, den Energiebedarf zu reduzieren. «Die beste Energie ist die, die man gar nicht braucht. Das Potenzial, um Gebäude besser zu isolieren und damit Energie zu sparen, ist in der Schweiz und damit auch im Glarnerland gross», so Kaspar Becker, Vorsteher Departement Bau und Umwelt.

Neu soll es ausserdem eine kantonale Förderung von Fotovoltaikanlagen mit erhöhter Winterstromerzeugung geben. Mit Förderungen im Bereich Elektromobilität (inkl. Ladestationen) soll noch zugewartet werden, bis über die anstehende Revision der Motorfahrzeugsteuer entschieden ist. Im Bereich Batteriespeicher empfiehlt es sich – aufgrund der ökologischen Nachteile der gängigen chemischen Speicher und der rasanten technischen Entwicklung – noch mit der Auflage eines Förderprogramms zuzuwarten. Die Entwicklung eines eigenen Beratungsangebots ist aufgrund des hohen Aufwands und der bereits bestehenden Möglichkeiten nicht verhältnismässig.

Die geplanten Änderungen im Förderprogramm verursachen Ausgaben von jährlich rund 550 000 Franken. Abgesehen von der Fotovoltaik mit erhöhter Winterstromerzeugung werden diese Ausgaben teilweise vom Bund rückerstattet. Für den Kanton betragen die Mehrausgaben jährlich rund 360 000 Franken. Die Zusatzbeiträge für die Gebäudehülle sind zeitlich befristet. Durch diese Befristung und die angekündigte Reduzierung der Förderbeiträge beim Heizungsersatz ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Gesuche in den nächsten Jahren ansteigt und so mehr Mittel aus dem Energiefonds abgerufen werden.