Wie die Coronamassnahmen angepasst werden sollen

In seiner Vernehmlassungsantwort zu möglichen Massnahmen gegen die neue Coronavirus-Variante Omikron gibt der Regierungsrat einen Überblick über die Massnahmen und ihre mutmasslichen Auswirkungen.



Anpassung der Coronamassnahmen vorgeschlagen (zvg)
Anpassung der Coronamassnahmen vorgeschlagen (zvg)

Die Task Force Covid-19 hat die Eckpunkte der Glarner Coronamassnahmen umrissen (Medienmitteilung). In seiner Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates will der Regierungsrat auf Bestehendem aufbauen:

Fragen zu kantonalen Massnahmen

Die Fragen des Bundes über aktuelle und demnächst geplante Massnahmen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:

  • eine Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen ist zurzeit nicht geplant
  • aktuell keine generelle Home-Office- und/oder Maskenpflicht geplant; allfällige Massnahmen gemäss Bundesvorgaben
  • repetitive Testungen an Glarner Schulen und in Betrieben bereits umgesetzt
  • Kapazitätsbeschränkungen gemäss Bundesvorgaben; allfällige weitere Massnahmen gemäss Bundesvorgaben
  • Zertifikatspflicht für Mitarbeitende und Besuchende in Gesundheitseinrichtungen gemäss Empfehlungen des BAG:
    • Maskenpflicht für alle Besuchende und auch für Mitarbeitende
    • Gesundheitseinrichtungen bieten repetitive Testungen für ihre Mitarbeitenden an, teilweise auch verpflichtend
    • Empfehlung an Spitäler und Alters- und Pflegeheime, eine Zertifikatspflicht für Besuchende vorzusehen (umgesetzt von allen Spitälern und fast allen Alters- und Pflegeheimen)

      Weitere, im Kanton Glarus bereits umgesetzte Massnahmen
  • Ausdehnung Flächentests in Betrieben
  • Weiterführung Flächentests Schulen
  • Optimierung Kontrollen (insbesondere Einhaltung Zertifikatspflicht Gastronomie)
  • Spitalinterne Vorbereitung auf hohe Belastung im Kantonsspital
  • Auffrischungsimpfungen mit höchster Priorität

    Das Massnahmenpaket des Bundes

Bei den vorgeschlagenen zusätzlichen Massnahmen auf Bundesebene möchte der Regierungsrat zurückhaltend sein:

Keine Ausweitung der Zertifikatspflicht

Die Ausweitung der Zertifikatspflicht im privaten Bereich stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre sowie das Vereinswesen dar. Sie ist nach Ansicht des Regierungsrates unverhältnismässig, nicht kontrollierbar und berge die Gefahr für zusätzlichen sozialen Unfrieden. Sofern die Zertifikatspflicht ausgeweitet wird, soll sie daher nur auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen ausgeweitet werden.

Keine Ausweitung der Maskenpflicht in Innenbereichen

Ziel der Massnahmen war und ist, dass die Spitäler nicht überlastet werden. Dafür dürfte die Zertifikatspflicht ausreichen. Der Regierungsrat ist aber mit einer zeitlich begrenzten Maskenpflicht an grösseren Veranstaltungen einverstanden.

Zeitlich begrenzt: Ja zu Sitzpflicht Gastronomie im Innern?

Der Regierungsrat ist mit der vorgeschlagenen Sitzpflicht in der Gastronomie grundsätzlich einverstanden. Er gibt aber zu bedenken, dass diese Regelung der Schliessung aller Diskotheken mit entsprechendem wirtschaftlichem Schaden gleichkommt.

Keine Kontaktdatenerhebung bei Kultur- und Sportaktivitäten

Die Kontaktdaten der Teilnehmenden bei Kultur- und Sportaktivitäten sind in der Regel ohnehin bekannt und notfalls nachvollziehbar. Eine generelle Verpflichtung, diese zu erheben ist ein unnötiger bürokratischer Aufwand.

Weitere Massnahmen in den Arbeitsstätten

Der Regierungsrat befürwortet eine Weiterführung Home-Office-Empfehlung und eine Ausweitung der Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Die Einführung einer Home-Office-Pflicht für Ungeimpfte/Nichtgenesene oder eine Maskenpflicht für diese wird eher abgelehnt. Als unverhältnismässige Massnahme beurteilt der Regierungsrat die Einführung der Home-Office-Pflicht für alle.

Keine obligatorischen repetitiven Testungen an Schulen

Testungen an Schulen sieht der Regierungsrat alleine in der Kompetenz der Kantone. Im Kanton Glarus ist dies umgesetzt, jedoch freiwillig. Eine schweizweit obligatorische Einführung von repetitiven Tests würde die bereits heute bestehenden Kapazitätsengpässe in den Labors verschärfen.

Keine Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

Die heutige Gültigkeitsdauer will der Regierungsrat aus gesellschaftspolitischen Gründen beibehalten.

Auffrischimpfungen (Booster)

Die Auffrischimpfungen (Booster) finden im Kanton Glarus planmässig und mit grossem Einsatz statt. Bis Ende Dezember 2021 können alle Personen über 65 Jahre eine Auffrischimpfung erhalten. Aktuell sind rund 3000 von rund 8000 möglichen Booster-Impfungen bei über 65-Jährigen abgeschlossen (37,5%). Auch Personen unter 65 Jahre sollten bis Mitte Januar ihre Booster-Impfung erhalten können.

Bis Ende dieser Woche abgeschlossen sind zudem die Auffrischimpfungen von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen und weiteren Institutionen. Voraussichtlich am Freitag, 3. Dezember 2021, wird der Bundesrat über seine Entscheide nach der Vernehmlassung informieren.