In der Diskussion zum Gemeinderecht meldet sich als erster Benjamin Kistler, der bei der Kantonsverfassung in Artikel 131,1 Abschnitt i verlangt, dass die Festsetzung des Steuerfusses in der Kompetenz entweder bei der Bevölkerung oder bei einem allfälligen Gemeindeparlament liegen soll. Das schaffe Klarheit für die Gemeinden und gebe ihnen die Freiheit. Remo Goethe unterstützt dies namens der FDP – es gehe um die Stärkung der kommunalen Selbstbestimmung. Peter Rothlin will bei der Kommissionsfassung bleiben – der Antrag Kistler mache nichts klar und habe Nachteile. Wenn ein Parlament über den Steuerfuss beschliesse, müsste es ein Finanzreferendumsrecht geben, was aber im Gemeinderecht eben gerade nicht vorgesehen sein. Die Antragsteller, so Rothlin, würden also die wichtigsten Rechte aus der Gemeindeversammlung nehmen, was dem Geist der Revision widerspreche. Kistler will den Gemeinden im Gesetz das Recht einräumen. Solange die Versammlung nicht anderes verlange, bleibe das Recht ja beim Volk. Albert Heer als Kommissionspräsident verteidigt die vorgelegte Fassung der Kommission. Es wäre inkonsequent, die Kompetenzen auf zwei verschiedenen Ebenen zu regeln. Die Volksrechte sollten, so Regierungsrätin, auf Ebene Verfassung geregelt werden – nicht erst in der Gemeindeordnung. In der Bereinigung setzt sich aber der Antrag Kistler mit 33:22 Stimmen durch, insbesondere weil Grün, Rot und Blau fast geschlossen dafür stimmten.
Kein Gugus, keine Geheimnisse
Im Gemeindegesetz beantragt Albert Heer bei Artikel 21,2 auf Anregung von Mathias Zopfi eine Präzisierung, die auf Gemeindeebene, falls die Gemeinde denn ein Parlament beschliesst, entweder die Gemeindeversammlung oder Urnenabstimmungen ermöglicht, was ohne Wortmeldung passiert. Der Artikel 24,1 Buchstabe b zu den unübertragbaren Befugnissen, den man in der 1. Lesung einfügte, soll wieder gestrichen werden – so Benjamin Kistler. Das sei nur konsequent, so der Kommissionspräsident. Matthias Schnyder findet es aber unbegreiflich, dass die Kommissionsmitglieder hier ihr Fähnchen in den Wind hängen. Kaj Weibel sieht die rechtliche Unsicherheit eines fehlenden Referendums, die Peter Rothlin bereits eingeklagt habe. Remo Goethe findet, dass die jetzige Fassung das Recht der Bevölkerung vermehre. Yvonne Carrara findet wie Kaj Weibel, dass dies rechtlich genau geprüft werden müsse. Deshalb sollen Artikel 24 und 25 an die Kommission rückgewiesen werden. Regierungsrätin Lienhard klärt: Das Recht über den Steuerfuss bleibe mit der neuen Fassung beim Stimmbürger, das sei juristisch und politisch klar. Deshalb brauche es keine Rückweisung. Carrara zieht ihren Antrag darauf zurück. Mit 40:18 Stimmen setzt sich der Antrag Kistler durch. Der Zusatz «oder elektronisch» in Artikel 31,1 wird gestrichen.
In Artikel 34 brauche es keinen Zusatzabsatz, so die Kommission. Ihr zweiter Absatz sei – so Müller Wahl – eine Klärung. Es gehe darum, dass rechtlich ungültige Anträge vom Gemeinderat auch nicht traktandiert werden müssen. Sabine Steinmann sieht, dass es um die Dringlichkeit geht und unterstützt Müller Wahl. Beat Noser will namens der Mitte die Kommissionsfassung behalten. Er traue den Leuten zu, dass sie nicht einfach einen «Gugus» beschliessen. Fridolin Staub setzt sich für den Antrag Müller ein. Eine kurze Prüfung, ob etwas sinnhaft sei, solle hier reinkommen. Albert Heer verteidigt die Kommissionsfassung – es wäre dumm, das hier reinzuschreiben. Auch Regierungsrätin Marianne Lienhard findet, es brauche das Recht des Bürgers – und zwar niederschwellig –, Unterschriften zu sammeln und sich zur Wehr zu setzen. Dies solle bei der Möglichkeit ausserordentlicher Versammlungen nicht eingeschränkt werden. Die von Müller Wahl geforderte rechtliche Prüfung heble dieses Recht aus. Mit 37:22 Stimmen setzen sich Kommission und Regierung durch.
Er habe sich mit Artikel 42 intensiv befasst, so Hansruedi Forrer, die geheime Abstimmung an Gemeindeversammlungen sei unpraktikabel und höchstens gut gemeint. Deshalb solle man Absatz 1 streichen. Die Gemeinde sei kein Versuchskaninchen. Mathias Zopfi unterstützt ihn – die Landsgemeinde sei das Vorbild, es gehöre zum Wesen der Demokratie, dass sie nicht geheim sei. Fridolin Staub unterstützt ihn ebenfalls. Albert Heer verteidigt die Kommissionsfassung. Das Recht auf geheime Abstimmung wird mit 35:23 Stimmen aus dem Gemeindegesetz gekippt.
Peter Rothlin beantragt, bei Artikel 92 auch den Rechtsschutz zu integrieren. Diese Ergänzung, so Albert Heer und Regierungsrätin Lienhard, erhöhe die Rechtssicherheit. Er wird – ohne Gegenstimme – ergänzt. Franz Landolt verlangt namens der GLP eine Schaffung des Übergangsrechts in einem neuen Artikel 35. Der Grundsatzentscheid über ein Gemeindeparlament gehöre an die Urne, da dort mehr Personen mitbestimmen. Die Diskussion über eine Gemeindeparlament gehöre, so Beat Noser, an eine Versammlung. Mathias Zopfi unterstützt Noser. Die Änderung der Spielregeln gehöre an die Gemeindeversammlung. Nadine Landolt Rüegg merkt an, der Prozess in Glarus Nord zeige, dass es dieses Übergangsrecht brauche. Die Abschaffung der Gemeindeversammlung an der Urne sei zutiefst undemokratisch, so Kommissionspräsident Albert Heer. Man müsse äusserst vorsichtig mit der Urnenabstimmung umgehen, so auch Regierungsrätin Marianne Lienhard, deshalb sei die Regierung gegen diesen Antrag, der zudem erst jetzt zuhanden der 2. Lesung vorliege. Mit 47:12 Stimmen gibt es keinen neuen Artikel. In der Schlussabstimmung werden die Gesetzesänderungen mit 51:5 Stimmen zur Zustimmung an die Landsgemeinde überwiesen. Das Postulat Mächler wird als erfüllt abgeschrieben.
200 statt 250 Franken – temporär?
Marius Grossenbacher beantragt, auf die Verordnungsänderung zur temporären Senkung nicht einzutreten – er kenne die finanzielle Lage aller Landräte nicht, wolle sich aber für sie einsetzen. Werner Kälin unterstützt ihn – er befürchtet, dass sonst nur noch reiche «Dealmaker» im Rat mit dabei sein können. Roman Zehnder dagegen ist für Eintreten und temporäre Reduktion als landrätliches Sparsignal. Roland Goethe findet als Motionär, wie Zehnder, 200 Franken seien genug. Auch Samuel Zingg – vom Landratsbüro – präsentiert die geplante Verordnungsänderung. Mit 38:19 Stimmen tritt der Rat ein, meldet sich dann aber nicht mehr zu Wort. Eine zweite Lesung folgt.
Paketeweise sparen
Die Landratspräsidentin präzisiert, dass Massnahmenpaket C mit den regierungsrätlichen Massnahmen zur Kenntnis genommen werden müssen und nicht Bestandteil der Diskussion seien. Dann eröffnet Ruedi Schwitter als Präsident der Finanzaufsichtskommission den Reigen. «Die 10 Massnahmen, die wir hier diskutieren, führen zu einer Entlastung von rund 3,3 Mio. Franken.» Diskutiert wurde in den Kommissionen insbesondere Massnahme B.3 die Auflösung der Sportschule, welche in der Kommission mit Schwitters Stichentscheid abgelehnt wurde. Die FAK fordere so oder so aber genauere Auskunft über die Finanzen der Sportschule. Andreas Luchsinger beantragt namens der Mitte Eintreten und ebenfalls Beibehaltung der Sportschule. Hans-Heinrich Wichser ist namens der SVP für Eintreten. Es gehe um die Weiterverfolgung und genaue Prüfung der Massnahmen, nicht um abschliessende Entscheide. Die GLP will Eintreten und den Anträgen der FAK folgen, so Nadine Landolt Rüegg. Sie bezweifelt aber die Gewichtung der Massnahmen, welche insbesondere bei Bildung und Soziales ansetzen. Frederick Hefti gibt zu bedenken, dass man – unter Berücksichtigung der höheren Gelder von AXPO und SNB – nicht so einschneidend zu sparen brauche. Regierungsrat Markus Heer widerspricht ihm – der Kanton habe ein strukturelles Defizit und der Kanton werde schlechter abschliessen als budgetiert, das Nettovermögen schwinde dramatisch. «Wir leiden unter einem Kostenwachstum», deshalb gehe es auch um Verzicht auf staatliche Aufgaben zur Entlastung der Finanzen. Man habe aufs Verzichtbare geschaut, nicht einfach überall anteilmässig gekürzt. «Heute sagen Sie, wo es sich lohnt, genauer hinzuschauen.» Alle Massnahmen werden dann vom Regierungsrat ausgearbeitet und dem Landrat vorgelegt. Danach tritt der Rat ein.
Massnahmen A
Namens der GLP will Priska Müller Wahl die Laufbahnberatung für Erwachsene weiter behalten. Sie stellt drei Fragen zu Massnahmenpaket C. Regierungsrat Markus Heer hält fest, er gebe gerne Auskunft zu den regierungsrätlichen Massnahmen in Paket C – dies tue er aber nicht jetzt aus dem Stegreif, sondern wenn sie ihre Anfrage dann auf den regulären parlamentarischen Wegen stelle. Sarah Küng will namens der SP die Massnahme Fahrkosten für Lehrlinge nicht weiterverfolgen. Marius Grossenbacher unterstützt sie namens der Grünen. Der Kanton könne hier attraktiv bleiben, für jene Lernenden, die ausserhalb des Kantons ausgebildet werden. Zudem sei das Sparpotenzial hier klein. FAK-Präsident Schwitter gibt das zu und verweist darauf, dass man dafür in der Verwaltung hier mehr Sparpotenzial sehe. Landammann Kaspar Becker führt aus, dass mit dieser Verbilligung eben alle via Giesskanne unterstützt werden. Diese Massnahme solle weiterverfolgt werden, um Sparpotenzial zu finden. Mit 41:17 Stimmen wird weiterverfolgt.
Massnahmen B – Sportschule
Die Finanzaufsichtskommission FAK will die Massnahme B.3 «Sportschule schliessen» nicht weiterverfolgen. Liliane Schrepfer unterstützt dies namens der Mitte und hält ein Plädoyer für die Sportschule. Der Verzicht auf die Sportschule führe auch zu Kosten für den Kanton. Es gebe sogar Skifamilien, welche wegen der Sportschule ins Glarnerland zögen. Priska Grünenfelder beantragt dies ebenfalls namens der SP, man solle die Sportschule nicht im ESAF-Jahr schliessen. Franz Landolt sieht das namens der GLP auch so. Die Sportschule sei eine Schmiede von jungen Talenten, welche sich für eine Laufbahn als Spitzensportler entscheiden wollen. Das sei meist ein «Familienunternehmen». Roland Goethe dagegen ist für Weiterverfolgen auch dieser Entlastungsmassnahme – diese jetzt nicht zu verfolgen, grenze an Arbeitsverweigerung. Es brauche die konstruktive Diskussion und die vertiefte Prüfung, damit man eine ausgereifte Vorlage beraten könne. «Lassen Sie die politische Diskussion zu.» – «Unser Job ist es», so Toni Gisler namens der SVP, «die Regierung beim Sparen zu unterstützen und die zehn vorgelegten Massnahmen zu diskutieren. Wir wollen diese Auslegeordnung.» Michael Laager ruft dagegen auf, heute für die Sportschule zu stimmen. Auch Emil Küng findet, die Sportsschule werde schon durch diese Diskussion gefährdet. Kommissionspräsident Albert Heer findet die breite Auslegeordnung für die Zukunft der Sportschule sehr wichtig und ist deshalb namens der Fachkommission für Weiterverfolgung. Landammann Kaspar Becker verweist darauf, dass der Bedarf an Sportschule derzeit recht gering sei. Deshalb bitte er, hier Massnahmen weiterverfolgen zu dürfen. Die Massnahme wird – nach Entscheid des Parlaments – dann aber nicht weiterverfolgt.
Markus Schnyder kritisiert darauf – ohne Antrag zu stellen – die Massnahmen bei den Jagdgebühren. Die Jägerzahlen nähmen ab, die Jagd sei eine hoheitliche Ausgabe, die Jäger zahlten gar noch dafür, sie für den Kanton ausführen zu dürfen. Die geplante Gebührenerhöhung dagegen drohe zum Bumerang zu werden.
Zum Schluss zeigt sich Sabine Steinmann enttäuscht über die Antwort zu den tiefen Tarifen für die psychologische Psychotherapie. Psychische Krankheiten führten zu höheren Kosten. Diese Kosten könne man nur mit einer guten therapeutischen Versorgung verhindern. Es fehlten im Kanton schon jetzt die Beratungskapazitäten für die psychischen Notfälle, hier herrsche ein Versorgungsnotstand. Zudem würde durch die tieferen Tarife der Grundsatz der Gleichbehandlung ausgehebelt, denn es drohe die Abwanderung der Therapeuten aus den OKP-Leistungen.
Die Landsgemeindegeschäfte seien hiermit zusammengestellt, schliesst die Landratspräsidentin die Debatte, und sie verabschiedet mit Dank Fritz Waldvogel – sie habe ihn als verbindenden Landrat wahrgenommen. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 23. April, statt.